…ausführt. Außergewöhnliche Belastungen sind nämlich nur zu berücksichtigen, wenn sie zwangsläufig erwachsen (Doralt, EStG11, § 34 Tz 6); der Nachweis oder die Glaubhaftmachung einer außergewöhnlichen Belastung obliegt in erster Linie der Partei (Doralt, § 34 Tz 7, mit Judikaturnachweisen). Die von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Kriterien für…
5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…
…0166). Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifel den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs 1 BAO). …
… 2005: Arbeitsmittel und Reisekosten; 2006: Arbeitsmittel; 2007: Gewerkschaftsbeiträge) seien weitere Nachweise oder Glaubhaftmachungen trotz Aufforderungen des Finanzamtes nicht beigebracht worden, weshalb diese nicht steuermindernd berücksichtigt werden konnten. Bei den Personenversicherungen seien für 2007 und 2008 bisher nicht beantragte Aufwendungen berücksichtigt worden. In der gegen die…
…ergangenen Berufungsentscheidung vom 19.1.2012 die Ansicht vertreten, dass die geltend gemachten Zinsen mangels Nachweises oder Glaubhaftmachung einer betrieblichen Veranlassung nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Da es sich im gegenständlichen Beschwerdeverfahren um dieselben Zinsen handelt, wird auf die detaillierten Ausführungen in der Berufungsentscheidung…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Kann dem Steuerpflichtigen ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalles nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO). Der Nachweis einer Betriebsausgabe hat durch einen schriftlichen Beleg zu…
…1 zu § 4 und dem dort zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 1989, 89/14/0027, setzt eine Glaubhaftmachung eine schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Steuerpflichtigen voraus. Muss dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. September 1988, 86/13/0150, zufolge ein vermuteter…
…kann die Bf. über den hier fraglichen Transport der PKW nach Deutschland und zurück keine Nachweise vorlegen. Der Transport kann daher nur glaubhaft gemacht werden. De Bf. ist bei der Glaubhaftmachung auf Zeugenaussagen angewiesen. Die Bf. brachte dazu eine „schriftlichen Zeugenaussage“ von Herrn D. E.…
…des Verstoßes gegen die formellen Anforderungen, für die alternative Nachweisführung der materiellen Voraussetzung der Steuerfreiheit, den sicheren Nachweis und nicht bloß eine Glaubhaftmachung. Die nachträglich erstellten Gelangensbestätigungen hätten mangelnde Beweiskraft. Allerdings räumt das Finanzamt ein (Seite 5 letzter Absatz), dass die Vorlage der Buchhaltungsunterlagen über…
…die oben angeführten Urkunden nachgewiesen wurde, erscheine eine zusätzliche Glaubhaftmachung zufolge bereits vorgelegter Beweismittel nicht mehr notwendig. Im Akt befindet sich auch eine übersetzte Bestätigung über den Wert des Verbraucherkorbes vom Juli 1994 bis Dezember 1996 von der Bundesanstalt für Statistik, Föderation B und H,…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Susanne Haim und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gisela Praschl, Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb2, Adr3, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Name Senatsvorsitzender, die RichterinName Ri sowie die fachkundigen Laienrichter Name Laienrichter und Name Laienrichter in der Beschwerdesache BF, BF-Adr, vertreten durch Name Stb , Adresse Stb, über die Beschwerde vom 3. August 2016 betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, aufgrund der Bescheidbeschwerde vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Juli 2010, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…der Abgabenbehörde bzw. des Bundesfinanzgerichts in Erfüllung dieser Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Franz Dorninger, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstraße 4/I, vom 12. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom 14. April 2003, Zl. 1234, betreffend…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
…zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Nach § 119 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung…
…Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Gem. § 138 Abs. 2 BAO sind Bücher…