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EStR 20004.1.6 Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…EStG 1988 hat nicht bloß nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, jedoch unter Berücksichtigung der zwingenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu erfolgen. Rz 429a: Zum Übergangsrecht aufgrund des Unternehmensgesetzbuches siehe Rz 430m. Rz 430: Für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG…

KStR 2013 Rz 424–4254.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…KStG 1988 fallenden Körperschaften nicht vergleichbar ist, und unterhält diese im Inland eine Betriebstätte, für die nach § 189 UGB Rechnungslegungspflicht besteht, sind auch alle anderen der Betriebstätte zurechenbaren, im Inland erzielten Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen; die Gewinnermittlung hat nach § 5 EStG 1988 zu…

KStR 2013 Rz 4194. Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…und 5 EStG 1988) 4.1 Gewinn und Gewinnermittlung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 4 bis 14 EStG 1988) 4.1.1 Allgemeines und Verweise Rz 419: Gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 erfolgt die Gewinnermittlung nach den Bestimmungen des EStG 1988…

UFSW RV/0449-W/061. Beteiligung an einer GesmbH über 25 % daher selbständige Einkünfte 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen ist nur bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 möglich 3. Rückstellungen für Verbindlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2010

…wurde. Nach Ansicht der BP ist der Bw zu 50 % an der GesmbH beteiligt und hat daher ab 1999 Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Berechnung der Einkünfte kommt die Bestimmung des § 17 Abs. 1 EStG 1988 (Ermittlung…

UFSI RV/0370-I/051) Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem historischen Tiefstwert des Fremdwährungskurses - 2) Gewinnrealisationszeitpunkt im Falle der Konvertierung einer Fremdwährungsverbindlichkeit in eine solche anderer wechselkurslabiler Währung bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2006

…Bereich der von der Berufungswerberin vorzunehmenden Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 bedeutet dies, dass höhere Teilwerte von Verbindlichkeiten zwingend auszuweisen sind, während bei niedrigeren Teilwerten es dem Berufungswerber überlassen bleibt, ob er diese - jedenfalls aber begrenzt mit den Anschaffungskosten - zum Ansatz bringt (Doralt/Mayr, EStG6…

BFG RV/3100413/2019Grundstücksveräußerung aus dem Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2020

…der ohne Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen gewesen wäre, sinngemäß angewendet werden, wobei an die Stelle des Veräußerungserlöses der Teilwert im Zeitpunkt des Wechsels der Gewinnermittlung tritt." § 30a EStG 1988 idF BGBl I 112/2012 lautet auszugsweise: "(1) Einkünfte…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…189 Abs. 2 UGB) die Rechnungslegungspflicht wieder entfällt und auch kein Antrag auf Fortführung der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 2 EStG 1988 gestellt wird (siehe Rz 430b und Rz 430c) oder die Umstellung auf ein Regelwirtschaftsjahr erfolgt (§ 2 Abs. 7 EStG 1988). Besteht nach § 189…

UFSF RV/0362-F/02Versteuerung den Grund und Boden betreffender stiller Reserven, Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung; Einlagenbewertung und steuerneutrale Aufwertung beim Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 5 im Geltungsbereich des EStG 1972
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2005

… 4 Abs. 10 Z 3 lit. a EStG 1988, wonach beim Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 der Grund und Boden steuerneutral auf den höheren Teilwert im Zeitpunkt des Überganges aufzuwerten ist, wobei jedoch die Anschaffungskosten nicht überstiegen werden dürfen, wenn das Grundstück…

UFSG RV/0290-G/031. Zurechnung von Einkünften aus einer Handelstätigkeit an eine GmbH oder an das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers - Missbrauch, Angehörigengeschäft oder Voluptuarbetätigung?- Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs1 BAO; 2. Gewinnermittlung nach § 5 EStG - Formalanbindung an die Firmenbuchprotokollierung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.04.2006

…sich bei einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG tatsächlich jährlich Verluste aus dem Einzelhandelsbetrieb des Bw. ergeben, kann erst beurteilt werden, wenn eine solche vorliegt. Auch insofern ist der zu beurteilende Sachverhalt bisher in wesentlichen Punkten unvollständig geblieben und war deshalb die Bescheidbehebung und Zurückverweisung nach …

EStR 2000 Rz 414–4254.1.2 Arten der Gewinnermittlung im EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…2 UGB überschritten werden. Rz 418: Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 gelten sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 4.1.5.2 Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz 419: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gründen sich…

KStR 2013 Rz 4264.1.2.2 Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sie nach Unternehmensrecht nicht rechnungslegungspflichtig sind, aber als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 31 BAO einzustufen sind und die Buchführungsgrenzen nach § 125 Abs. 1 BAO überschreiten (siehe Rz 94 bis Rz 97). Weiters können Körperschaften, die betriebliche Einkünfte haben, aber nicht zur Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 4100–411211 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…| 2. | Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch nicht freiwillig Bücher geführt, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermöglichen. | 3. | Aus der Steuererklärung geht hervor, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht (bis zur Veranlagung 2022)…

UFSW RV/1665-W/02Übergangsgewinn, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, § 5 EStG - Ermittlung, Protokollierung im Firmenbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…er nach der Intention des Gesetzgebers behandelt werden sollte. Diese nur in atypischen Fällen eintretende Konsequenz lässt eine Regelung, die die Finanzbehörde im Interesse der Verwaltungsökonomie der selbständigen Beurteilung der Vollkaufmanneigenschaft des Steuerpflichtigen enthebt, keineswegs als unsachlich erscheinen. Die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 hat…

EAS 3130Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0626-IV/4/201015.03.2010

…KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar sind) ebenfalls über die Spekulationsfrist hinaus mit dem Wertzuwachs in Grund und Boden in Österreich steuerpflichtig. Denn gemäß § 21 Abs. 1 Z 3 iVm § 7 Abs. 3 KStG 1988 hat auch bei ihnen eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 stattzufinden…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…aus Grundstücksveräußerungen zu behandeln. Rz 705: Die aus den handelsrechtlichen /unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung/Rechnungslegung resultierenden Konsequenzen sind bei Ermittlung des Übergangsgewinnes zu berücksichtigen (Teilwertabschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten). Rz 706: Gewillkürtes Betriebsvermögen kann ab dem Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 dem Betriebsvermögen zugeführt werden.

UFSW RV/0005-W/09Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2009

…17 Tz 5). Für die im vorliegenden Fall in Anspruch genommene Basispauschalierung nach § 17 Abs.1 ESTG 1988 gilt: Die Betriebsausgaben werden mit 6% oder 12 % der Umsätze ermittelt. Weche Kategorien von Betriebsausgaben (einschließlich "fiktive" Betriebsausgaben) bei der Gewinnermittlung zusätzlich in Abzug gebracht werden dürfen…

EStR 2000 Rz 651121.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…3 EStG 1988 wurde durch das AbgÄG 2012 abgeschafft und für Altvermögen in die pauschale Gewinnermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 einbezogen (siehe Rz 6674). Bezüglich der Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31.7.2008 und vor dem 1.4.2012 (für Übertragungen eines…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…einem derartigen Feststellungsbescheid getroffene Feststellungen entfalten gemäß § 192 BAO Bindungswirkung für davon abgeleitete Abgabenbescheide. Kommen im Abgabenverfahren des Jahres des Überganges auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 Zweifel an der Richtigkeit des vom Steuerpflichtigen angesetzten Teilwertes hervor, kann über die Höhe des Teilwertes von…

EStR 2000 Rz 689–6944.5 Wechsel der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1988 oder § 5 EStG 1988 auf die Gewinnermittlungen nach den Pauschalierungsverordnungen BGBl. II Nr. 488/2012 (Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013), BGBl. II Nr. 228/1999 (für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler) und BGBl. II Nr. 229/1999 (für Drogisten) und umgekehrt. Rz 692: Bei den nicht angeführten Gewinnermittlungsarten nach…

EStR 2000 Rz 1024–10295.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…der Umlaufvermögen darstellt, Tausch, Erlass von Verbindlichkeiten, Kursgewinne aus Fremdwährungsdarlehen) siehe Rz 658 ff und 731 ff. 5.1.3.3 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 17 EStG 1988 Rz 1029: Die Betriebseinnahmen sind wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufzuzeichnen. Siehe dazu Rz 4101 ff.