Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992-1995, Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1997 und 2000 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und…
Zweck der Bewertung ist die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswertes für den angeführten Einbringungsvorgang (aufgrund des stark steigenden Geschäftsumfanges und der zunehmenden Auslandsaufträge) und die Berechnung einer möglichen Entnahme gem. § 16 Abs. 5 UmgrStG unter der Voraussetzung, dass ein positiver Verkehrswert gegeben ist. ... Die Bewertung erfolgte…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
Abschnitt 11 Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | H1 | H2 | H3 | H4 | H5 | H6…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache A-KG, W20 gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 12.1.2010 , betreffend den Bescheid…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, B_etabl., vertreten durch C., Steuerberatungskanzlei, D_etabl., vom 8. Jänner 2010 gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2002 des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 21. Dezember 2009 entschieden: Spruch Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gemäß § 274 BAO gegen den Umsatzsteuerbescheid 2005 des Finanzamtes A. gerichtet geltende Berufung vom 7. Mai 2007 der Bw., Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, vom 18. November 2005 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner bis Mai…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Viktoria Blaser, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der GmbH., Seminarveranstaltungen, W., vertreten durch Dkfm. Karl Rausch, Steuerberater…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
In Überprüfungsfällen, bei denen die Nachweise nicht iSd VO, BGBl. Nr. 401/1996, vorliegen, wird somit eine jeweils auf den konkreten Sachverhalt bezogene Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zur Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft etwaiger Alternativnachweise erforderlich sein. Art. 7 Abs. 2 UStG 1994 Innergemeinschaftliches Verbringen…
Abschnitt 6 Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | F20 | F21 | F22 | F23 |…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Dr. RA, Rechtsanwalt, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14/Purkersdorf vom 25.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt als belangter Behörde vom 17.07.2009, betreffend Umsatzsteuer 2007 sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X, vom 6. November 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes M vom 9. Oktober 2001 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 2-12/2000 und 1-6/2001 entschieden: Die Berufung betreffend den Bescheid…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Juni 2001 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 8-12/2000 gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…