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104 902 Treffer371 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3924-W/02verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinnverlagerung, Domizilgesellschaft, Scheingeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992-1995, Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1997 und 2000 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und…

UFSS RV/0476-S/09Einbringungsverträge (Art. III UmgrStG) müssen fremdüblich sein; Einbringungsfähigkeit eines Einmann-Unternehmensberatungsbetriebes; Einkunftsart der Alleingeschäftsführung einer GmbH und Abgrenzung zur Unternehmensberatung (§ 22 Z 1 lit. b EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010Teil 5/8

Zweck der Bewertung ist die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswertes für den angeführten Einbringungsvorgang (aufgrund des stark steigenden Geschäftsumfanges und der zunehmenden Auslandsaufträge) und die Berechnung einer möglichen Entnahme gem. § 16 Abs. 5 UmgrStG unter der Voraussetzung, dass ein positiver Verkehrswert gegeben ist. ... Die Bewertung erfolgte…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…

EAS 2581Vertriebsverlagerung deutscher Unternehmen in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0136-IV/4/200525.02.2005

Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…

EAS 1097Deutsche Postanlaufstelle eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/9707.07.1997

  Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…

UZK-DAAbschnitt 11 Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Abschnitt 11 Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | H1 | H2 | H3 | H4 | H5 | H6…

BFG RV/7100114/2011Falsche Adresse auf der Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache A-KG, W20 gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 12.1.2010 , betreffend den Bescheid…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…

UFSW RV/1633-W/10Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen typischer Scheinunternehmer (Briefkasten-GmbH) im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, B_etabl., vertreten durch C., Steuerberatungskanzlei, D_etabl., vom 8. Jänner 2010 gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2002 des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 21. Dezember 2009 entschieden: Spruch Die Berufung wird als…

UFSW RV/1122-W/06Versagung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gemäß § 274 BAO gegen den Umsatzsteuerbescheid 2005 des Finanzamtes A. gerichtet geltende Berufung vom 7. Mai 2007 der Bw., Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, vom 18. November 2005 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner bis Mai…

UFSW RV/1510-W/03Die gemäß § 11 Abs.1 Z 3 UStG vom Gesetz für das Geltendmachen von Vorsteuern wesentlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben, da die Rechnungen nicht die in § 11 Abs.1 Z 3 geforderten Angaben enthalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Viktoria Blaser, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der GmbH., Seminarveranstaltungen, W., vertreten durch Dkfm. Karl Rausch, Steuerberater…

EAS 588Deutsche Auftragsannahmestelle für ein österreichisches Versandhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2303/1/1-IV/4/9528.02.1995

  Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

In Überprüfungsfällen, bei denen die Nachweise nicht iSd VO, BGBl. Nr. 401/1996, vorliegen, wird somit eine jeweils auf den konkreten Sachverhalt bezogene Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zur Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft etwaiger Alternativnachweise erforderlich sein. Art. 7 Abs. 2 UStG 1994 Innergemeinschaftliches Verbringen…

UZK-DAAbschnitt 6 Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Abschnitt 6 Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | F20 | F21 | F22 | F23 |…

BFG RV/7102917/2010Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn der Leistungserbringer an der angegebenen Adresse eine tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht ausübt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Dr. RA, Rechtsanwalt, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14/Purkersdorf vom 25.2…

BFG RV/2100300/2016Für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges reicht es aus, wenn als Rechnungsempfängeradresse der Ort aufscheint, an dem die Gesellschaft ihre geschäftlichen Aktivitäten entfaltet. Die Angabe des statutarischen Sitzes ist nicht erforderlich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt als belangter Behörde vom 17.07.2009, betreffend Umsatzsteuer 2007 sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X, vom 6. November 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes M vom 9. Oktober 2001 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 2-12/2000 und 1-6/2001 entschieden:   Die Berufung betreffend den Bescheid…

EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Juni 2001 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 8-12/2000 gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

EAS 2418Inländisches Bestellbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/0416.02.2004

Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…