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SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel im B2B-Bereich. Die sonstige Leistung ist dort steuerbar, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt…

BFG RV/7106125/2015Entgeltlicher Verzicht auf das Recht steuerfreie Umsätze zu vermitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2019

…258.824,00 von der Firma A an den Bf. überwiesen worden. Umsatzsteuer sei keine in Rechnung gestellt worden. Hinsichtlich des Verzichtens auf einen rechtsgültigen Vertrag existiere im UStG keine Sonderregelung zum Leistungsort. Daher komme die Generalklausel B2B gem. §3a Abs. 6 UStG zur Anwendung…

BFG RV/7100136/2018Schätzung nicht erklärter Erlöse einer GmbH; verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter; Differenz in der Lebensdeckungsrechnung des Gesellschafters kann aufgrund des Trennungsprinzips nicht der Kapitalgesellschaft als fehlende Einnahmen hinzugerechnet werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2024

…jener Ort, an dem dieser Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat (Generalklausel B2B). Die Beschwerdeführerin hat weder Sitz noch eine Betriebsstätte in Deutschland und erbrachte diverse Dienstleistungen an ein deutsches Unternehmen. Die erbrachten Dienstleistungen der Beschwerdeführerin an die A*** GmbH sind daher nach § 3a…

BFG RV/2100758/2021Feststellungsbescheid Nichtveranlagung der Umsatzsteuer, weil das Erstattungsverfahren zwingend anzuwenden ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2023

…Steuererklärung nicht näher angeführt wurden. Wenn diese Leistungen tatsächlich stattgefunden hätten, wären sie aus der Sicht des FAÖ in Österreich nicht steuerbar, weil die Generalklausel B2B anwendbar sei. Es käme daher nicht zu einem Übergang der Steuerschuld nach § 19 UStG, weil es sich um einen…

BFG RV/2101147/2020Der Leistungsort für die reine Montage von Fassadenplatten an einem österreichischen Gebäude liegt nach § 3a Abs. 9 UStG 1994 in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2021

…Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr Beschwerdevorentscheidung) vom 29.11.2013 ab Die Berufungs-/Beschwerdevorentscheidung wurde wie folgt begründet: Ihrem Unternehmen wurden sonstige Leistungen (§ 3a UStG 1994) in Rechnung gestellt. Derartige Leistungen sind gemäß der B2B-Generalklausel (§ 3a (6) UStG) am Empfängerort steuerbar…

BFG RV/2100827/2016Vorsteuerabzug für Geschäftsessen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2018

…Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Abfall-Recycling, sowie auch Reparaturen an beweglich körperlichen Gegenständen usw. sind gem. der B2B-Generalklausel (§ 3a Abs 6 UStG 1994) am Empfängerort (im konkreten Fall Deutschland) steuerbar. Österreichische Umsatzsteuer ist in diesen Fällen zu Unrecht ausgewiesen. Die Rechnung kann berichtigt werden. Die geltend…

BFG RV/3100112/2018Umsatzsteuerliche Beurteilung von Wettvermittlungsumsätzen in den Jahren 2007 bis 2010.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2018

…Leistungen (Z 14). Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG, bestimmt sich der Leistungsort für die in § 3a Abs. 14 UStG genannten Leistungen grundsätzlich nach der B2B-Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG (Empfängerort; Mehlhardt/Tumpel, UStG, 2012…

BFG RV/3100888/2015(Provisions)Vergütungen eines Gastronomen für die Aufstellung eines Wettterminals in seinem Lokal sind in Österreich nicht steuerpflichtig (Achtung: strittiger Zeitraum 2007 bis 2010)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2017

…Leistungen (Z 14). Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG, bestimmt sich der Leistungsort für die in § 3a Abs. 14 UStG genannten Leistungen grundsätzlich nach der B2B-Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG (Empfängerort; Mehlhardt/Tumpel, UStG, 2012…

BFG RV/2101546/2015Vorsteuererstattung aus Reisevorleistungen bei einem Weiterverkauf an einen Unternehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2017

…aus umsatzsteuerlicher Sicht als einheitliche Leistung zu qualifizieren. Da im vorliegenden Fall eine bestimmte Hauptleistung in diesen Reisepaketen nicht erkennbar sei, handle es sich um eine sonstige Leistung eigener Art, deren Leistungsort sich aus österreichischer Sicht nach der B2B-Generalklausel (§ 3a Abs. 6 UStG) bestimme…

BFG RV/3100883/2014Umsatzsteuerliche Beurteilung der Aufstellung eines von einem ausländischen Unternehmer betriebenen Glückspielautomaten in einem österreichischen Lokal
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2017

…Leistungen (Z 14). Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG, bestimmt sich der Leistungsort für die in § 3a Abs. 14 UStG genannten Leistungen grundsätzlich nach der B2B-Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG (Empfängerort; Mehlhardt/Tumpel, UStG, 2012…

BFG RV/2101419/2014Leistungsort B2B im Jahr 2013
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2015

…am Grundstücksort steuerbar, folglich in Österreich. Die Vermietung von Wohnräumlichkeiten unterliegt dem begünstigten Steuersatz von 10%, die Vermietung von Garagenplätzen falle unter den allgemeinen Steuersatz von 20%. Zu 3.: Die Vermietung einer Vitrine an einen Unternehmer sei - entsprechend der Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG…

BFG RV/5100946/2015Beurteilung der Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Video Lotterie Terminals (VLT)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2018

…Umsätze der Bf seien nach Ansicht der Bf Vermittlungsumsätze B2B. Für diese gelte bis 2009: „Die Regelung für Vermittlungsleistungen galt nicht bei der Vermittlung von Katalogleistunge (§ 3a Abs. 4). Diese war selber eine Katalogleistung (§ 3a Abs. 10 Zi 11): steuerbar im Empfangsstaat. Ab 2010: Generalklausel …

UFSL RV/0611-L/11Grobes Verschulden bei unvertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…der Umsatzsteuer [§ 3 a (12) UStG 1994] und die langfristige Vermietung (über 30 Tage) nach der Generalklausel des § 3 a (6) UStG 1994 am Empfängerort (B2B). Hinsichtlich der Treibstofflieferungen (Betankung der LKW) an die ungarische Tochterfirma ist die Finanzverwaltung der Ansicht, dass es sich hier…

BFG RV/2100649/2019§ 3a Abs 6 UStG: Leistungsort bei der langfristigen Vermietung eines Kfz mit österr. Kennzeichen an einen ausländischen Unternehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2019

…soweit diese Leistung an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs 5 Z 3 erbracht wird. § 3a Abs 6 legt als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich (B2B-Leistung) das Empfängerortprinzip fest. Unionsrechtskonform interpretiert handelt es sich dabei um den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder…

BFG RV/2100620/2015Vorsteuererstattung für Aufwendungen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2016

…In der Beschwerdevorentscheidung wurde dem Beschwerdebegehen von der belangten Behörde teilweise stattgegeben. Zur Sequenz 80 und 81 führte sie aus, gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiere die Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortsprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd. …

BFG RV/2100400/2021Unterstützungsleistungen beim Verkauf von GmbH-Anteilen sind als Vermittlungsleistungen zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2025Teil 1/2

… 3a UStG anzusehen. (5) § 3a Abs. 6 UStG normiert als Generalklausel im zwischenunternehmerischen Bereich (B2B - Business-to-Business) das Empfängerortsprinzip. Diese Leistungsortsregel wird der Besteuerung am Verbrauchsort weitgehend gerecht, verringert die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und es sind keine grenzüberschreitenden Vorsteuererstattungen notwendig (Ecker in Ecker/Epply…

BFG RV/5100456/2015Steuerfreiheit der Verwaltung von Sondervermögen in Form einer ausgelagerten elektronischen Leistungserbringung (Folgeerkenntnis nach EuGH vom 17.6.2021, Rs C-59/20, DBKAG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2022Teil 2/2

…des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, BGBl Nr 663/1994 idF BGBl I Nr. 24/2007) lauten in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung: Hinsichtlich des Leistungsortes ist die Generalklausel des UStG 1994 für Leistungen an Unternehmer (B2B) anzuwenden: § 3a Abs. 6 UStG 1994 Eine sonstige…

BFG RV/5101556/2017Kommt die Vorsteuerpauschalierung gem. § 14 UStG zur Anwendung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2020

…der Ort der Betriebsstätte maßgebend. § 3a Abs. 6 UStG 1994 legt als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich (B2B-Leistung) das Empfängerortprinzip fest. Unionsrechtskonform interpretiert handelt es sich dabei um den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder, falls der Unternehmer weder einen solchen Sitz noch…

BFG RE/5100002/2020Vorabentscheidungsersuchen iZm mit der Steuerbefreiung für die Verwaltung eines Sondervermögens
geltende FassungBFG-EntscheidungenVorabentscheidung (EuGH) - Einzel - Beschluss29.01.2020

…des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, BGBl Nr 663/1994 idF BGBl I Nr. 24/2007) lauten in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung: (23) Hinsichtlich des Leistungsortes ist die Generalklausel des UStG 1994 für Leistungen an Unternehmer (B2B) anzuwenden: § 3a Abs. 6 Eine sonstige Leistung…

BFG RV/6100330/2014Das Aufstellen von Video Lotterie Terminals ist keine Grundstücksleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2017

…a) Die vermittelte Leistung (dh. Anbieten einer elektronischen Videolotterie durch die Firma A. bzw. B. an österreichische Kunden — B2C), bei der sich der Leistungsort gemäß Generalklausel des § 3a Abs. 7 UStG nach dem Ort bestimmt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, dh. Slowakei…