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5 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1428–143310.3.8. Zirkusvorführungen und Schausteller
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…und Freizeitparks (Westerncitys, Erlebniswelten usw.). 10.3.8.5. Umfang der Begünstigung Rz 1432: Zu den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gehören Belustigungsgeschäfte und Fahrgeschäfte aller Art, wie Ringelspiele, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen usw., wobei es gleichgültig ist, ob es sich…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…UStG, § 10 Tz 146 und die dort zitierte Judikatur). Zu den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gehören Belustigungsgeschäfte und Fahrgeschäfte aller Art, wie Ringelspiele, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen usw., wobei es gleichgültig ist, ob es sich um sesshafte oder nicht sesshafte…

BFG RV/3100474/2024Kein begünstigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gemäß §10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 für einen „Indoor – Freizeitpark“ mit den Schwerpunkten Trampolin-Park, Parkour-Park und Freestyle-Park
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.09.2026

…das Betreiben von Fahrgeschäften (Kinder-Karussells, Ringelspiele, Hochschaubahnen, Autodrome, Luft- und Schiffschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen, Wildwasserbahnen, Grotten- und Geisterbahnen, Freifalltürme, Kindereisenbahnen), Laufgeschäften (Spiegellabyrinthe) und Spielgeschäften (Schießbuden, Dosenwerfen, Pfeilwerfen). Im Streitfall liegt die Vielfalt an Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art, wie sie auf derartigen Veranstaltungen angeboten…

BFG RV/1100154/2022Normalsteuersatz bei Betrieb eines Escape Rooms
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2024

…auftreten, werden heute auch solche Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte aller Art (wie etwa Schießbuden, Grotten- und Geisterbahnen, Ringelspiele, Schaukeln, usw) anbieten und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt (vgl…

UFSL RV/1355-L/09Unterliegen die Umsätze eines Indoor-Freizeitparks dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1994?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…Themen- und Freizeitparks (Westerncity, Erlebniswelten etc). Als begünstigungsfähig werden in den UStR genannt: Belustigungsgeschäfte, Fahrgeschäfte aller Art (Ringelspiel, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen etc.). Eine von der EU-Kommission veröffentlichte Gegenüberstellung der Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H bzw…