…Bf. nicht selbst die Haustüre öffnen und würde eine „Behandlung“ benötigen. Aufgrund dieser Angaben sei vom Disponenten der Rettungsleitstelle von der Notwendigkeit eines Rettungseinsatzes auszugehen gewesen und er daraufhin ein Einsatzfahrzeug entsendete. Seitens der Wiener Gebietskrankenkasse sei eine Gebührenübernahme mit der Begründung abgelehnt worden, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. Oktober 2018 betreffend Gebühren, ErfNr ***, StNr. 10…
…1990***, wohnhaft in C-Gasse, Wien, handelte. Eine Gebührenübernahme sei seitens der Wiener Gebietskrankenkasse auf Grund der Erstdiagnose "Alkoholintoxikation" abgelehnt worden, weshalb der Bescheid an den Bf zu erlassen war. Auf die Entscheidung der Wiener Gebietskrankenkasse, die Übernahme der Einsatzgebühren abzulehnen, habe die MA 70…
Für die Auslegung und Anwendung der GRC ist die Rechtsprechung des EuGH maßgebend. Der EuGH berücksichtigt wiederum die Rechtsprechung des EGMR (Hinweis E VfGH 14. März 2012, U 466/11 ua, SlgNr. 19632). Auch die Erläuterungen zu Art. 47 Abs. 3 GRC (ABl. 2007 C…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 8. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Juli 2007 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27.2.2007 richtete der Berufungswerber folgendes Schreiben an…
…07.2020 der ÖGK übermittelt und mit 29.09.2020 zurückgemeldet. Aus ebendieser Rückmeldung geht hervor, dass die ÖGK einer Gebührenübernahme nicht zugestimmt hat, da die Leistung chefärztlich abgelehnt wurde. Hinsichtlich der damals am Einsatz beteiligten Personen teilen wir wie folgt mit: Lenker: Pers. Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Helene Klaar Dr. Norbert Marschall Rechtsanwälte OG, Prinz Eugen-Straße 34/4, 1040 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BankX, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Dezember 2009, ErfNr1, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Bei einer im Jahr 2009 durchgeführten…
…Patient wurde in der Bahnhofshalle liegend vorgefunden und erfolgte auf Grund der diagnostizierten Alkoholintoxikation der Transport auf die internistische Notaufnahme des SMZ Floridsdorf. Eine Gebührenübernahme wurde von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) auf Grund der Diagnose "Alkohol" abgelehnt. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb die Einsatzgebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BankX, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Dezember 2009, ErfNr1, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Bei einer im Jahr 2009 durchgeführten…
…Einfluss. Dem Beschwerdeführer stünde es jedoch frei, sich seinerseits mit der österreichischen Gesundheitskasse in Verbindung zu setzen und eine Gebührenübernahme abzuklären. Mit E-Mail vom 2. Juli 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und hielt sein bisheriges Vorbringen aufrecht. Die…
…Änderung des Zustandes des Gebührenschuldners unterbleibe. Die Berufsrettung Wien sei jedoch generell bestrebt, sämtliche anfallenden Einsatzgebühren mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger zu verrechnen. Die hiesige Gesundheitskrankenkasse habe jedoch eine Gebührenübernahme abgelehnt, da aus dortiger Sicht keine ausreichende medizinische Notwendigkeit für einen Rettungseinsatz hätte festgestellt werden können…
…Er war alkoholisiert und wies ein leicht unsicheres Gangbild auf. Er wurde am Einsatzort belassen. Die Wiener Gebietskrankenkasse als zuständiger Sozialversicherungsträger lehnte eine Gebührenübernahme ab. Der Beschwerdeführer bezieht seit 31.05.2018 Notstandshilfe. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem von der MA…
…auf Kostenübernahme seine (ihre) Eintrittserklärung keine Anwendung finde, sei die Gebühr dem Gebührenschuldner im Sinne des § 29 vorzuschreiben. In gegenständlicher Angelegenheit sei die Gebührenübernahme seitens der Wiener Gebietskrankenkasse mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Bf. alkoholisiert gewesen sei. Auf die Entscheidung der Wiener Gebietskrankenkasse…
…Beschwerde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen, wobei im Wesentlichen darauf verwiesen wurde, dass seitens der Wiener Gebietskrankenkasse aufgrund der Diagnose "Alkoholintoxikation" eine Gebührenübernahme abgelehnt wurde und dass daher derjenige, für den der öffentliche Rettungsdienst in Anspruch genommen wurde, als Gebührenschuldner anzusehen ist. Mit…
…vom 29.4.2014 von einer Psychotherapeutin/Klinischen Psychologin und einen vom 27.5.2014 von einem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Nach entsprechender Weiterleitung der Befunde an und Abklärung der Gebührenübernahme durch den zuständigen Sozialversicherungsträger wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde darüber informiert…
…Die dadurch entstandene Einsatzgebühr wurde beim zuständigen Sozialversicherungsträger zur Übernahme eingereicht, wobei eine Gebührenübernahme seitens der Wiener Gebietskrankenkasse nicht befürwortet wurde, da keine ausreichende medizinische Notwendigkeit für einen Rettungseinsatz gegeben gewesen wäre. Auf die Entscheidung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers habe die Magistratsabteilung 70 keinen Einfluss. Mit…
…ein Krankenhaus angeraten worden, was vom Bf. jedoch abgelehnt und durch Unterschrift eines Reverses (Transportverweigerungserklärung) bestätigt worden sei. Eine Gebührenübernahme sei seitens der Wiener Gebietskrankenkasse mit der Begründung abgelehnt worden, dass aus ihrer Sicht keine Notwendigkeit für den Rettungseinsatz bestanden habe, da der Patient am…
… 28 bis 30 WRKG angeführt, dass in gegenständlicher Angelegenheit die Gebührenübernahme seitens der Wiener Gebietskrankenkasse mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass Gebühren für den Rettungseinsatz bei sogenannten "Todesfeststellungen" keine Deckung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz - ASVG fänden. Auf die Entscheidung der Wiener Gebietskrankenkasse habe die…
…durch die am Berufungsort bereits anwesende Polizei gerufen worden sei. Beim Eintreffen der Rettungsmannschaft hätte nur noch das Ableben von Frau A1 festgestellt werden können. Seitens der Wiener Gebietskrankenkasse sei eine Gebührenübernahme mit der Begründung abgelehnt worden, dass Gebühren für Rettungseinsätze bei sogenannten „Todesfeststellungen“ keine…