11.5 Gastgewerbepauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 488/2012 idF BGBl. II Nr. 355/2020) Randzahl 4286b: entfallen 11.5.1 Inkrafttreten Rz 4287: Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14.3.2012, V 113/11-14…
Die EStR 2000 Rz 4292 sehen vor, dass es für die Anwendung der Pauschalierung nicht schädlich ist, wenn im Rahmen eines Gasthauses branchenfremde Leistungen von nicht mehr als 25% erbracht werden. Hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht…
11.4 Allgemeines zur Gastgewerbe-, Lebensmittelhändler- und Drogistenpauschalierung Rz 4251: Mit den Verordnungen BGBl. II Nr. 228/1999 und BGBl. II Nr. 229/1999 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom…
…anzusehen. Ein Antrag, der für ein späteres Jahr gestellt wird, kann aber nicht als Optionsausübung für ein früheres Jahr gewertet werden. Für die Veranlagung 2007 ist im Fall der Inanspruchnahme der Gastwirtepauschalierung (BGBl. II Nr. 227/1999) oder der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler (BGBl…
11.5.3 Anwendungsvoraussetzungen 11.5.3.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewerbeberechtigung Rz 4290: Die Pauschalierung ist für Betriebe mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) anwendbar, für die eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 der Gewerbeordnung 1994) erforderlich ist und während des gesamten…
11.5.5 Voll abzugsfähige Betriebsausgaben Rz 4307: Neben den Pauschalien bleiben bestimmte Betriebsausgaben weiterhin voll abzugsfähig. Dies gilt für: 1.Wareneinsatz; dazu zählen auch Schipässe, Sommercards usw. 2.Löhne und Lohnnebenkosten 3.Sozialversicherungsbeträge 4.Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern 5.AfA, Instandhaltung und Instandsetzung…
Wurden von einem Tourismusverband auf Almhütten eine Eröffnungs- und eine Abschlussveranstaltung zu gastronomischen Ereigniswochen veranstaltet, für die medienbekannte Köche aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von…
10.2.3.8. Beherbergungsleistungen 10.2.3.8.1. Allgemeines Rz 1218: Begünstigt ist die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (zB Beleuchtung, Beheizung, Bedienung). Es fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch - wenn…
11.3.7.4 Buschenschank 11.3.7.4.1 Allgemeines Rz 4231: Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Ort1, Str, vertreten durch M KG, Steuerberatungsgesellschaft in Ort2, Str2, vom 22. Dezember 2008 sowie 29. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes S, dieses vertreten durch HR Dr. AK, vom 18. November 2008 betreffend…
Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den…
Werbungskosten sind Wertabflüsse von Geld oder geldwerten Gütern, die durch eine Tätigkeit veranlasst sind, welche auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtet ist. Die vorausgesetzte Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen (wie zB die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA) oder die Ausgaben (tatsächlich verausgabte Beträge) objektiv…
11.4.4 Gewinnermittlung 11.4.4.1 Gewinnermittlungsart bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung Rz 4274: Alle vier Pauschalierungen stellen - soweit sie die Ermittlung betrieblicher Einkünfte betreffen - Gewinnermittlungen im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG 1988 dar. Der Wechsel von…
11.5.4 Die einzelnen Pauschalien 11.5.4.1 Grundpauschale Rz 4300: Die Inanspruchnahme des Grundpauschales ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der beiden anderen Pauschalien. Der Steuerpflichtige kann frei wählen, ob er bei Inanspruchnahme des Grundpauschales eines der beiden anderen Pauschalien in Anspruch nimmt…
11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…
3.3.18a Trinkgelder (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988) Rz 92a: Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nur bei Vorliegen sämtlicher nachstehend genannter Voraussetzungen gegeben: Das Trinkgeld muss ortsüblich sein (Rz 92b bis Rz 92d) Das Trinkgeld muss einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von…
4.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 143: § 1. (1) Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch ECA Haingartner und Pfnadschek Steuerberatung GmbH, 8700 Leoben, Waasenplatz 1, vom 24. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 25. März 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der B.W., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin betreibt eine Pension. Für das…
3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…