AlleRichtlinien1Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-Entscheidungen1Amtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017
2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…
UFSL RV/0403-L/13Einstufung von Biogas bei Einspeisung ins Erdgasnetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013
…Ansicht der BP kommt es auf das Überwiegen an. Das bedeutet, dass geringfügige Beimischungen von Biogas zu einer Einreihung der gesamten Gasmischung unter die KN 2711 21 00 (Erdgas) führen müssen. Es würde allerdings im Umkehrschluss auch bedeuten, dass eine Beimengung von Erdgas unter 50%…