…Sportflugzeuges oder einer privaten Bedürfnissen genügenden Segelyacht fällt unter § 1 Abs. 2 Z 1 LVO. Die Bewirtschaftung von Verkehrsflugzeugen fällt nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung. Rz 73: Unter Sport- und Freizeitausübung können beispielsweise folgende Betätigungen fallen: Freizeittierzucht (Pferdezucht, Brieftaubenzucht, Hundezucht, Pelztierzucht usw.), Freizeitlandwirtschaft (VwGH…
…die der Sport- und Freizeitausübung dienten, wie Freizeitlandwirtschaft, Freizeittierzucht und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen würden. Die Bewirtschaftung einer Kleinlandwirtschaft könne typischerweise einer privaten Neigung entsprechen (gegenständlich Y). Nichts anderes gelte für eine in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer kleinen Weidefläche…
…Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Unter Sport- und Freizeitausübung können u.a. folgende Betätigungen fallen: Freizeittierzucht (Pferdezucht, Brieftaubenzucht, Hundezucht, Pelztierzucht usw.) oder Freizeitlandwirtschaft, Freizeitimkerei…
…Z. 1 und 2 LVO darstellt. Unter den Begriff der aus persönlicher Neigung und im Rahmen der persönlichen Lebensführung vorgenommenen "Sport- und Freizeitausübung" im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO können Freizeittierzuchten (z.B. Pferde- Tauben- Hunde- Kleintierzucht) und Freizeitlandwirtschaften (z.B. Imkerei, Teichfischerei, Kleinlandwirtschaft…
…des Betriebes, tatsächliche Bewirtschaftungsweise) die Möglichkeit besteht, einen Gewinn zu erzielen. Der VwGH bestätigt in diesem Zusammenhang die in der Literatur vertretene Ansicht, dass eine geringe Größe des Betriebes, die auf eine "Freizeitlandwirtschaft" oder einen "Freizeittierzuchtbetrieb" hindeutet, für eine Betätigung iSd. § 1 Abs. 2 LHVO…
…Vorhandensein anderer Einkunftsquellen ua in Erwägung zu ziehen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 21, Anm 3 f). Geringe Größe des Betriebes, die auf eine "Freizeitlandwirtschaft" oder einen "Freizeittierzuchtbetrieb" hindeutet, spricht für einen § 1 Abs 2 LiebhabereiV 1993-Betrieb (zB VwGH 26. 11. 2002…
15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Rz 5139: Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als…
Anlage 8 Verzeichnis der Schutzzentren Wien | Schutzzentrum, Ansprechperson | unterzubringende Arten | Haus des Meeres/ Blauer Kreis-Zoologische Gesellschaft Österreichs für Tier- und Artenschutz Fritz-Grünbaum-Platz 1 A-1060 Wien Tel.: 01/587 14 17-42 DrMag. Michael Mitic - Jeff Schreiner office@haus…
Die Erzielung positiver Einkünfte muss in absehbarer Zeit objektiv möglich sein. Nicht mehr absehbar erschien dem VwGH z.B. eine Zeitspanne von zwölf Jahren (VwGH 14.05.1991, 88/14/0167). Auch hier im gegenständlichen Fall ist von einer absehbaren Zeitspanne mit ca. 12 Jahren…
4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…