…die dazu erlassenen Vorschriften vom Bewilligungsinhaber sogfältig einzuhalten. Daher habe ein derartiger Freischein- aus § 12 AlkStG ableitbar- insbesondere auch auf eine bestimmte Person mit einem Firmensitz zu lauten. Auch sei der Freischeininhaber gem. § 15 Abs.1 AlkStG verpflichtet, dem Zollamt jede Änderung der in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Apotheke ZHG KG, Adresse, vertreten durch die Proconsult Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH in 4560 Kirchdorf, Kirchengasse 26, vom 31. Oktober 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 9. Oktober 2007, Zl. 520000/00000/3…
…und Einschränkungen wird die Regelung, dass nicht genutzte Wärme außer Betracht bleiben kann, aufrecht erhalten. 1.1.9. Bezug auf Freischein Auch wenn der Freischeininhaber in der Folge nur einen Teil der eingesetzten Mineralölmengen zur Stromerzeugung verwendet, ergibt sich aus § 24 Abs. 4 MinStG 1995…
…wäre der Alkohol mit dem zugelassenen Vergällungsmittel Methylethylketon in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vergällt jederzeit bewilligt worden. Ein Freischeininhaber sei zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von Alkohol berechtigt. Eine Einschränkung auf den Bezug aus dem Steuergebiet ergebe sich daraus nicht. Mit Beschwerdevorentscheidungen I…
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …
…Betrag von € 186,58 ausgemessen. Es hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, die Bf. habe als Freischeininhaberin unversteuert bezogenen Alkohol bestimmungswidrig verwendet. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte Bescheidbeschwerde vom 6. Oktober 2014. Im Wesentlichen wird in dieser von der Bf…
…für diese Mengen die Steuerschuld gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. b MinStG. Der Steuerschuldner (im Regelfall der Freischeininhaber) hat diese gemäß § 23 Abs. 6 MinStG beim zuständigen Zollamt schriftlich anzumelden, die Steuer zu berechnen und zu entrichten. Im Zuge einer amtlichen Aufsichtsmaßnahme im…
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …
… siehe insbes. UFS vom 8.5.2009, ZRV/0032-Z2L/08 (" Eine Missachtung der bei einer Freischein- Bewilligung erteilten Auflage...stellt keinen bloßen Formalverstoß des Freischeininhabers dar....Bei einer anderen Auslegung wäre die amtliche Aufsicht (§§ 86 f AlkStG) und die Kontrolle der Einhaltung der im…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Die Gastprofessorenregelung des Artikels 20 Abs. 2 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens geht sowohl der Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 wie auch jener des Artikels 19 des Abkommens vor. Übernimmt daher ein in Frankreich ansässiger Professor einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist…
Wurde von einer österreichischen Universität ein Gastprofessor aus der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1992 zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und wurde dieser Gastprofessor hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht dem in Deutschland ansässigen Gastprofessor gemäß Artikel 8…
Gemäß Artikel XII DBA-USA sind US-Gastprofessoren unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Begünstigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Wird daher in Österreich eine österreichische Wohnung bloß für die Dauer der Gastprofessur angemietet, so führt dies…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…