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UFSW RV/1802-W/07Abweisung Familienbeihilfe bei polnischen Scheinselbstständigen wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1046-W/11Keine Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und damit kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Beihilfenwerberin (EU-Bürgerin) nicht beschäftigt und nicht pflichtversichert ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Europäischen Wirtschaftsraum werden grundsätzlich die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, das sind der freie Warenverkehr, die Freiheit des Personenverkehrs sowie der freie Dienstleistungs…

UFSW RV/1020-W/10Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes betreffend die Art der Beschäftigung eines polnischen Selbstständigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.06.2011

…so ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe wegen Verstoß gegen das AuslBG zu verneinen. Auf Grund der Regelungen des Beitrittsvertrages für den Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union wurde den polnischen Staatsangehörigen die Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt…

UFSL RV/0347-L/06Anwendung der Begünstigung des § 67 Abs. 7 EStG auf Prämien für Verbesserungsvorschläge bei einem Grenzgänger in die BRD.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.02.2007

…der Verfassung) steht. In diesem Zusammenhang spricht man vom Anwendungsvorrang des Europarechtes. Dem Europarecht widersprechende Regelungen treten zwar nicht außer Kraft; sie dürfen allerdings im Konfliktfall nicht zur Anwendung kommen. Eine der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrages ist die Freiheit des Personenverkehrs (Art. 3 Abs…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…da - sollte der Bw. nämlich als Arbeitnehmer im Inland tätig sein - auf Grund der Regelungen des Beitrittsvertrages für den Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union polnischen Staatsangehörigen die Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt wurde. Diesbezüglich ist für…

UFSW RV/1486-W/11Kein Anspruch auf Differenzzahlung bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/0293-W/11Abweisung Differenzzahlung bei polnischem Staatsbürger wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1913-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/2323-W/11Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/3230-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1929-W/11Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/0446-W/11Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1309-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…30. April 2011 wurde den slowakischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von slowakischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/2041-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2011

…für Staatsangehörige der Republik Polen Folgendes ergibt: Bis zum 30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine vollständige Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Um…

UFSW RV/0142-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/3961-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/0138-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1011-W/08Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/3232-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.09.2011

…30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs…

UFSW RV/1251-W/12Anspruch einer bulgarischen Staatsbürgerin, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2012

…eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Europäischen Wirtschaftsraum werden grundsätzlich die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, das sind der freie Warenverkehr, die Freiheit des Personenverkehrs sowie der freie Dienstleistungs…