…Diese Rechtsauffassung gründet sich auf Artikel II des österreichisch-französischen Übereinkommens vom 4. Mai 1982, BGBl. Nr. 44/1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte Personenkreis die gleichen Rechte wie jener des französischen Kulturinstitutes, die im österreichisch-französischen Kulturübereinkommen vom 24…
…anderer Einrichtungen ausländischer Staaten in Österreich Rz 7785: Andere Einrichtungen ausländischer Staaten in Österreich sind im Allgemeinen nicht begünstigt, es sei denn, dass solchen Einrichtungen Privilegien auf Grund besonderer Vorschriften gewährt wurden, wie etwa dem Französischen Kulturinstitut (BGBl. Nr. 220/1947), dem Lycée Français (BGBl…
…Semester, das heißt ab Februar 2013 wird meine Tochter für weitere fünf Semester im MCI Languagecenter das Fach Französisch belegen, um so bald wie möglich die DELF-Prüfung am Französischen Kulturinstitut Innsbruck ablegen zu können. Sie benötigt diese international anerkannte Prüfung um sie beim Einstieg…
…amtlichen Aufgabenkreis der Vertretung benötigt werden. Rz 1513: Andere Einrichtungen ausländischer Staaten sind im Allgemeinen nicht begünstigt, es sei denn, dass solchen Einrichtungen Privilegien auf Grund besonderer Vorschriften gewährt wurden, wie etwa dem Französischen Kulturinstitut (BGBl. Nr. 220/1947) und dem Lycée Francais (BGBl. Nr…
…Marokko ausgestellte Bestätigungen für M für den Zeitraum 2006 bis 2011. Eine Bestätigung des Internationalen Kulturinstitutes in Wien, demgemäß Frau S vom 23.11. bis 29.2. einen Deutschintensivkurs angemeldet ist, sowie diverse französische Bestätigungen, denengemäß Frau S im Zeitraum von 2005 bis 2011 in…
…Lehrveranstaltungen der letzten Semester können Sie ebenfalls über die Homepage der Universität Salzburg einsehen ". 3. "Das verpflichtende Proseminar "Planung für den Unterricht" würde von ihm seit dem Jahre 1999 mit dem Schwerpunkt "Projektunterricht: Musik und Jugendkultur" speziell für Lehramtstudierende der Fächer Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch…
…werden. lm konkreten Fall sei also davon auszugehen, dass die besuchten ltalienisch- und Französisch-Kurse nur zur Erwerbung von allgemeinen Sprachkenntnissen gedient hätten. Solche Kurse könnten auch für das tägliche Leben für Jedermann von Interesse und Nutzen sein und würden somit zur privaten Lebensführung zählen…