RIS AI
5 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1254-W/07Vorsorgekuren eines Flugverkehrsleiters sind keine Werbungskosten, auch wenn sie vom Dienstgeber organsiert und gefördert werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…privat veranlasst sein können." In der Vorhaltsbeantwortung vom 5.12.2006 führte der Bw aus: "... Ich bin von Beruf Flugverkehrsleiter (Fluglotse) und arbeite im XY. Beiliegend finden sie den entsprechenden Beleg für die geltend gemachten Werbungskosten. Die genannten Kosten beziehen sich auf eine vom Arbeitgeber…

UFSW RV/2211-W/07Vorsorgekur eines Flugverkehrsleiters (Fluglotsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…den aus einem Parallelfall eines Steuerpflichtigen mit demselben Arbeitgeber und derselben Tätigkeit wie jener des Bw. amtsbekannten Feststellungen, wonach gemäß Betriebsvereinbarung Flugverkehrsleiter (Fluglotsen) einen Anspruch darauf haben, unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, abgeschlossene Ausbildung etc.) alle zwei bis drei Jahre eine Vorsorgekur im Ausmaß von zwei…

UFSG RV/1002-G/09Werbungskostencharakter von Beiträgen zu einer freiwilligen Krankenversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…1948 war langjährig als Flugverkehrsleiter bei der FlugverkehrsGmbH nichtselbständig beschäftigt gewesen, bevor er sein Dienstverhältnis gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Bediensteten der FlugverkehrsGmbH zum 31. August 2003 durch Kündigung beendet hatte, um die im Kollektivvertrag (KV) vorgesehene Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter nach Vollendung des…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…