Werden österreichische Piloten von einer österreichischen Fluggesellschaft zu Schulungen (durch Vorträge und praktische Fortbildung an Flugsimulatoren) zu einer amerikanischen Kapitalgesellschaft entsandt, dann wäre es theoretisch denkbar, dass die US-Gesellschaft mit den erzielten Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen könnte. Allerdings bedarf eine solche Verknüpfung mit…
…die Berücksichtigung der Kosten für Flugtraining in Höhe von € 3.573,87 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beantragt. Es handle sich dabei um Kosten für Simulatortraining mit Lehrer, Flugtraining mit Lehrer sowie Eintragungskosten für die erweiterte Lehrberechtigung. Er habe das Studium…
…als einziger Österreicher die Ausbildung auf Wasserflugzeugen absolviert. Im Rahmen dieser Ausbildung muss ein Training durchgeführt werden, bei dem ein erfahrener Fluglehrer einen Schüler spielt und der angehende Fluglehrer ein komplettes Flugtraining mit vorgegebenen Schwerpunkten mit seinem Flugschüler durchführen muss. Diese Training wurde in B…
…habe. Die notwendigen Behördendokumente sowie das bereits beantragte Visum M1 würden dies belegen (Beilage 2). Einem der (in englischer Sprache) beigefügten Dokumente ist zu entnehmen, dass der Bf in der Flugschule L in M ein Flugtraining absolvieren wolle. Die übliche Ausbildungsdauer betrage drei Monate. Der…
…Kosten für die „Type Rating-Ausbildung“ (Theoriekurs in Augsburg, Simulationstraining in Madrid, Flugtraining in Wien) betrugen 25.200 €. Diesen Betrag hat der Bf vor Antritt des Kurses an die A-Airways überweisen. Finanziert hat er diese Kosten durch einen bei der Raika B über…
…400 | 132,00 | | | | | Hotelrechnung | | | 116,00 | | | 26.07.2006 | Flugtraining Fluglehreranwärter | | 288,66 | | | 26.07.2006 | Prüfungstaxe ACG | | | 109,00 | | |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 12. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Mainhart, Mag. Bramer und Heinz Hengl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des G.E., P., geb. xy, K,M36, vertreten durch PwC Kärnten GesmbH…