…erklärungsgemäße Veranlagung zur Einkommensteuer 2001 erfolgt war, erhob sie fristgerecht am 1.8.2002 wegen der "ihrer Ansicht nach" unzutreffenden Besteuerung der in Deutschland erzielten Einkünfte Berufung. Die "Fitnessprämie" und die "Schichtzulage" seien nicht wie im angeführten Bescheid den laufenden, sondern den sonstigen Bezügen zuzuordnen …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch TPA Horwath Wth und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 29. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. November 2001 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1998, über…
5.9.24 Sportausübung Rz 386: Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden, Hofrat Dr. Erwin Csaszar, dem hauptberuflichen Mitglied, Hofrat Mag. Kurt Lorenz sowie die weiteren Mitglieder, Mag. Julia Karner, Wirtschaftskammer Niederösterreich, und Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, im Beisein der Schriftführerin, Frau Andrea Moravec, über die Berufungen der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag.WP, vom 23. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
40.2.2 Pauschale Förderung Rz 1327: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden…
40.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung 40.1.1 Persönliche Voraussetzungen Rz 1323: Wie beim Bausparen ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung (siehe Rz 1293).
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…
41b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988) Rz 1403e: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 Euro steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh. die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. ES in der Beschwerdesache Mag. AT, M-str 12/4, CC-H, gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde iSd Art. 130 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch SOLVENS Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1010 Wien, Börseplatz 6, vom 10. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 20. Mai 2003 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 15. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…
41.3 Art und Höhe der Förderung 41.3.1 Pauschale Förderung Rz 1378: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 5,52,75% (dies entspricht dem Arbeitnehmerabsetzbetrag von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache des Bf., Adr. gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 6.3.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
3.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) Rz 112k: Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. September 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt…