…dessen Inhalt nicht wiedergegeben ist, davon wieder abgegangen ist und lediglich Sicherheitszuschläge angewendet hat. Sicherheitszuschläge sind ein Element der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, jedoch ist unter den strengeren Vorgaben für Finanzstrafverfahren mit umgekehrter Beweislast, bei der vorliegenden Beweislage, dass den Aufzeichnungspflichten und Belegaufbewahrungsverpflichtungen zwar nachweislich nicht…
…indem Umsätze nicht erklärt und Betriebsausgaben doppelt geltend gemacht worden seien. Er habe dadurch Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Begründend wurde dazu ausgeführt, das Finanzstrafverfahren sei aufgrund des Betriebsprüfungsberichtes vom 23. November 2009, AB-Nr. Y1, sowie dem anschließend durchgeführten Untersuchungsverfahren einzuleiten gewesen…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG…
…2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Jänner 2003 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der…
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. März 2007 hat das Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht, er habe im Jahr 2005 durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. € 13.810,24…
…von 1 Tag festgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG betragen die Kosten des finanzstrafbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens € 60,00. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird gemäß §§ 136 iVm. 157 FinStrG eingestellt. III. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 18…
…10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Die Höhe der Verfahrenskosten war daher entsprechend der Abmilderung der Geldstrafe ebenfalls spruchgemäß zu verringern. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs…
…eine Geldstrafe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt werden. Zusätzlich hat der Beschuldigte die Kosten des Finanzstrafverfahrens vor der Finanzstrafbehörde und vor dem Bundesfinanzgericht nach § 185 Abs…
…verwendeten Mehlmenge Eingang gefunden haben, ein Mindestmaß an verkürzten Beträgen ermittelt haben und sie somit auch für die Zwecke des Finanzstrafverfahrens als objektiver Tatbestand übernehmbar sind. Subjektiver Tatbestand: Der Beschuldigte war als Unternehmer verpflichtet seine abgabenrechtlichen Belange in der Form wahrzunehmen, dass fristgerecht richtige Abgabenerklärungen…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und …
…zu verhängen, so ist von einer Zusatzstrafe abzusehen. Abs. 4: Ist die Zusatzstrafe (Abs. 3) im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu verhängen, so ist es ohne Einfluß, ob die vorangegangene Bestrafung durch eine Finanzstrafbehörde anderer sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit oder durch das Gericht erfolgt ist. Wird die…
…Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Tag verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG werden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 50,00 bestimmt. Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen den Bw…
…dass eben die Prüferin im Abgabenverfahren keine Unterlagen hatte. Die Rechnungsvorlage und die Vorlage seiner Leistungsverzeichnisse erfolgte erst in den nachfolgenden Beschwerdeverfahren (auch in den offenen Beschwerdeverfahren zur Abgabenfestsetzung beim BFG) sowie im Finanzstrafverfahren. V gibt bekannt, dass die heute besprochenen Unterlagen auch aus den…
…und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. März 2010 hat das Finanzamt Wien 6/7/15 als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe als Einzelunternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…925,41 Umsatzsteuervoranmeldung 11/2020 iHv € 27.345,95 Umsatzsteuervoranmeldung 12/2020 iHv € 29.061,57 Umsatzsteuervoranmeldung 01/2021 iHv € 22.291,95 (Anmerkung zusammen € 271.973,88), insoweit aufgehoben und das beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde geführte Finanzstrafverfahren gemäß §…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
… 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2002 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG zu…