…Haushalt der Kindesmutter stattgefunden hätten, könne auch nicht von vorübergehender Abwesenheit und damit aufrechter Haushaltszugehörigkeit gesprochen werden (§ 2 Abs. 5 lit. a FLAG). Ebenso wenig lägen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG für die Annahme einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit vor, da - ungeachtet weiterer…
…Bw. bestreitet nicht, dass J ab 1.4. 2008 beim Kindesvater in Deutschland wohnte. Sie geht in ihrer Berufung und ihrem Vorlageantrag allerdings erkennbar davon aus, dass eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. a FLAG 1967 gegeben sei. 3.2 § 2 Abs. 5…
…zu ihrem ehemaligen Lebensgefährten, Herrn X., keine Wohngemeinschaft mit ihrem Kind mehr vorliegt. Sie geht in ihrer Berufung und ihrem Vorlageantrag allerdings erkennbar davon aus, dass die fiktive Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. a oder b FLAG 1967 gegeben ist. 3.2 § 2 Abs…
…im Berufungszeitraum beigetragen hat. Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im gegenständlichen Fall die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht nur die Kosten für die Unterbringung…
…Aufwendungen für Transportkosten, Wäschereinigung und Material für Ergometrie - sofern diese Ausgaben tatsächlich angefallen sind - mehr als 100 € betragen haben. Ist dies aber als erwiesen anzunehmen, so folgt daraus in rechtlicher Hinsicht, dass im Streitzeitraum die fiktive Haushaltszugehörigkeit des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG…
… 2 Abs. 2 FLAG mit der Begründung ab, dass die Besuche des Bw. bei seiner Tochter im Heim "keine Haushaltszugehörigkeit darstellen". Der Bw. trage auch nicht überwiegend die Unterhaltskosten für P.. Der steuerliche Vertreter des Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte darin…
…Bw. aufgrund seines Studiums nur vorübergehend außerhalb der mit seiner Mutter gemeinsamen Wohnung aufhält, weshalb jedenfalls eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. a FLAG vorliegt. Da ein Familienbeihilfenanspruch aufgrund Unterhaltsleistung nur dann gegeben sein kann, wenn keine Haushaltszugehörigkeit besteht, konnte die Frage, welcher…
…Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im konkreten Fall die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Absatz 5 lit c) FLAG 1967 angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht nur die Kosten für die Unterbringung im Y-Pflegezentrum, sondern…
…einem gemeinsamen Haushalt. Es lag daher im Streitzeitraum keine Zugehörigkeit zum Haushalt des Bw. im Sinne des § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG vor. Eine fiktive Haushaltszugehörigkeit kann jedoch nach der bereits zitierten Bestimmung des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG dann vorliegen, wenn zu…
…wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im gegenständlichen Fall die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs 5 lit c FLAG 1967 angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht nur die Kosten für die Unterbringung (im vorliegenden Fall im Heim in…
…4 FLAG 1967 gesamt daher monatlich € 291,--) beigetragen hat. Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im konkreten Fall die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht…
…4 FLAG 1967 gesamt daher monatlich € 291,--) beigetragen hat. Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im konkreten Fall die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht…
… 8 Abs. 4 FLAG 1967) beigetragen hat. Nur wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch die im Berufungsfall erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit des § 2 Abs. 5 lit.c FLAG 1967 angenommen werden. Die Bw. leistet dem Sohn laut den Angaben auf dem Antragsformular einen monatlichen Unterhalt…
…Daraus ergibt sich hinsichtlich der Kindesmutter, die potentiell anspruchsberechtigt sein könnte, dass tatsächlich zu ihr weder eine tatsächliche noch eine fiktive Haushaltszugehörigkeit besteht. Die Tochter hat überwiegend (regelmäßig während der Schulwoche von Sonntag abend bis zumindest Freitag früh) in Götzens genächtigt. Dass unstrittig an Wochenenden …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. März 1998 für das Kind s., geb. am Datum1, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…in dem Fall, in dem zumindest die Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag weitergeleitet wird, das (Weiter-)Bestehen einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit und damit das (Weiter-)Bestehen des Beihilfenanspruches. Die Unlogik der Argumentation der Beschwerdeführerin offenbart sich alleine dadurch, dass das Gesetz ausdrücklich von Unterhaltsleistungen (nicht, wie das Finanzamt…
…verbunden mit der Unterbringung in einem Internat die Haushaltszugehörigkeit der Tochter zum Berufungswerber aufgelöst war. Als haushaltszugehörig gilt eine Person nämlich nur dann, wenn sie bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit einer anderen Person teilt. Eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach den Bestimmungen des FLAG 1967 ist…
…2017, E-Mail vom 22.6.2017). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.8.2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es läge weder eine Haushaltszugehörigkeit des Kindes zu der Bf nach dem Grundtatbestand des § 2 Abs. 2 FLAG noch eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5…
… 8 Abs. 4 beigetragen wird, ist diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt und es kann die erforderliche fiktive Haushaltszugehörigkeit angenommen werden. Zu den Kosten des Unterhaltes gehören nicht nur die Kosten für die Unterbringung zB in einem Pflegezentrum, sondern auch die sonstigen Kosten, die für die Pflege und…
…und es sich bei den genannten Besuchen bzw. Übernachtungen nur auf Zeit beschränkte Abwesenheiten von der Betreuung handelt, kann im vorliegenden Fall von einer, einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelten fiktiven Haushaltszugehörigkeit im Sinne des §2 Abs. 5 Satz 2 lit. a FLAG keine Rede sein. …