Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Perner & Sommerauer, Steuerberatung und Unternehmensberatung OEG, 8010 Graz, Plüddemanngasse 77, vom 22. Juni 2004 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. Mai 2004 im wieder aufgenommenen Verfahren entschieden: Die Berufung…
…Teil der erworbenen Häuser sei das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt gewesen. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung sei als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies kumulativ vorliegen müssten…
…Risiko der planmäßigen Ausführung überwälzt, dann spricht das gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers (VwGH 31.03.1999, 96/16/0213, 0214). Die im Streitfall vorliegende Festpreisvereinbarung stellt sich als Ergebnis der Verhandlungen dar, die der Bf. mit der NNGesmbH geführt hat. Gerade in der Baubranche…
…ausgenommen Erdarbeiten), sodass das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt war. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung ist als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies KUMULATIV vorliegen müssen, ist es…
…ausgenommen Erdarbeiten), sodass das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt war. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung ist als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies KUMULATIV vorliegen müssen, ist es…
…mangels Einfluss auf die bauliche Gestaltung nicht als Bauherr anzusehen. Ad 3.) Hinsichtlich des finanziellen Risikos wird eine Fixpreisvereinbarung als wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung angesehen. Somit spricht auch die vorliegende Pauschal- und Festpreisvereinbarung bis 30. Juli 2002 gegen die Bauherrneigenschaft des Bw…
…eines höheren Preises auf den Auftragnehmer überwälzt. Im vorliegenden Fall (Umbau und Sanierung eines Altbaus) hätte sich mit Sicherheit keine Firma gefunden, die eine Festpreisvereinbarung eingegangen wäre, die auch von außen nicht erkennbare Probleme mit eingeschlossen hätte. Entscheidend ist, dass die baustatischen Probleme erst im…
…S der Grunderwerbsteuerbemessung zu Grunde zu legen seien. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise das beiliegende Erkenntnis vom 30. Mai 1994) ist grundsätzlich die Festpreisvereinbarung maßgeblich, nicht aber die durch nachträgliche Abänderungen und spätere Zusatzvereinbarungen entstandenen Kosten. In Ihrem Fall wäre daher von einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
4. der Mieter den Mietgegenstand mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgegenständen ganz weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) dringend benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Überlassung an einen Dritten gegen eine im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch den Obmann ***V*** und durch das Steuerbüro Mag. R. Vejvar-J. Haunschmid KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 7. August 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch RAe. Dr. Hitzenberger, Dr. Urban, Mag. Meissner, Mag. Laherstorfer, Feldgasse 1, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hufnagl, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
Die gebührenrechtlichen Bestandverträge sind Gebrauchsüberlassungsverträge, bei welchen die Nutzung einer Sache auf bestimmte Zeit überlassen wird. Hierzu gehören Miete Pacht und Leihe (VwGH 6.5.1985, 84/15/0194; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Rz 1 zu § 33 TP 5 GebG). § 33 TP 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RECHTSANWÄLTE WEISSBORN & WOJNAR Kommandit-Partnerschaft, 1020 Wien, Praterstraße 68, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. März 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name, Adresse, vertreten durch Name, Adresse, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 08.05.2018, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.P., gegen den Bescheid gemäß §303 BAO des Finanzamtes A vom 6. Juni 2002, xxxx, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 22. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch i-tax Steuerberatungs GmbH, Triesterstraße 14, 2351 Wiener Neudorf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 5. Juli 2016…