Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der M.L.GmbH, vom 24. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 23. April 2003, Zl. 100/59704/57/2001, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgeweisen. Es wird festgestellt, dass die…
…Nomenklatur in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand zu suchen, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt würden. Aufgrund der Produktinformationen seien die eingeführten Waren weder ausschließlich als Festartikel entworfen und angefertigt worden, noch verfügten die Waren über Verzierungen, Symbole oder Inschriften…
…Self B Copy € 1,31": Der Aufwand erfolgte außerhalb der Zeit der Arbeitssuche, somit sind diese Aufwendungen nicht als Bewerbungskosten anzuerkennen. - Rechnung vom 21.02.2008 der Fa. Interspar: "Festartikel, Haushaltsware, TUS € 6,70": Auf Grund der Art der in Rede stehenden Anschaffungen…