…vom 03.12.2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 06.11.2018, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Juli und August 2013, Oktober 2015 bis September 2016 und Februar 2017 bis August 2018, zu Recht erkannt…
…vom 09.07.2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 04.07.2018, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner 2017 bis Mai 2018, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…keine Begründung, aufgrund welcher Umstände die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag nicht zustehen solle. Auch wenn das Kind vorübergehend einen anderen Aufenthalt gehabt habe, habe der Bf für dieses Kind Aufwendungen gehabt und Unterhaltsleistungen erbracht. Auch die Rückforderung des monatlichen Kinderabsetzbetrages sei daher nicht gerechtfertigt. Es…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 20.02.2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum August 2012 bis Februar 2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den…
…19.12.2013, 2012/16/0047). Ebenso ist der gutgläubige Verbrauch der Beträge rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt (vgl VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 21…
…Bf), den Anspruch der Kindesmutter auf Familienbeihilfe für Kind 1 und Kind 2 im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 verweigere. Die Begründung dieser Bescheide wurde nicht übersetzt. Dies würde auch den Rückforderungszeitraum bis 12/2022 betreffen. Dem Finanzamt wird aufgetragen, diese…
…über die Beschwerde vom 24. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Jänner 2018 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen von Jänner 2008 bis September 2017, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird für…
…ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe und KAB. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die FB und KAB zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig (VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Da der Rückforderungstatbestand nach …
…vom 26. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Juli 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe von Februar 2020 bis Februar 2022 und Kinderabsetzbeträgen von Februar 2020 bis August 2020 und Oktober 2020 bis Februar 2022, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß §…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juli 2021, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Juni 2019 bis April 2020, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Juni 2021, betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum April 2018 bis Dezember 2019 sowie Februar 2020 und März 2020, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…voller Höhe der Familienbeihilfe gewährt wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Beschwerdevorentscheidung wurde dem Bf nachweislich am 27.3.2018 zugestellt. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 20.4.2018, Postaufgabe 24.4.2018, stellte der Bf Vorlageantrag: Betrifft: Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht…
…der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. (4) Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 53…
…Begründend wurde i.w. ausgeführt, es sei der Rückforderungsbescheid der ausgezahlten Familienbeihilfe ergangen sowie eine Mitteilung über die Gewährung der Differenzzahlung. Im Saldi bleibe der Differenzbetrag zwischen Vollauszahlung und Differenzzahlung als Rückstand. Der Bf sei mit der Berechnung nicht einverstanden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt…
…November 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 10. Oktober 2018 über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder Sohn 1 Bf. und Sohn 2 Bf. für den Zeitraum September 2017…
…vom 15.01.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20.12.2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Februar 2013 bis Juli 2013, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.03.2017, zu Recht erkannt: Die…
…vom 7. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate August und September 2022, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…Adresse , über die Beschwerde vom 27.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 05.12.2016, betreffend Familienbeihilfe (Rückforderung, Zeitraum: 01/2015 bis 09/2016) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…die Auszahlung der Familienleistungen an die BF gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 (keine überwiegende Unterhaltsleistung der Eltern). Die Rückforderung der Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen erfolgte von Oktober 2012 bis Mai 2013, weil die BF trotz Aufforderung keine geeigneten Unterlagen vorlegte, aus denen ersichtlich gewesen wäre…
…€ | Zeitraum | FB Österreich | Jänner 2011 | 130,90 € | KG | 58,40 € Dies ergibt folgende ausbezahlte Beträge an Familienbeihilfe (Rückforderungsbetrag): | Jahr | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | Summe | Betrag | €…