…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die nunmehrige Bw. führte bis Ende 2001 eine Champignonzucht als pauschalierte Land- und Forstwirtschaft. Sie betrieb die Champignonzucht in drei Räumen einer Liegenschaft, die ihr, Herrn MD und der Firma Z (in…
…Erleichterungen in der Führung von Aufzeichnungen gewährt werden. Aufgrund der Ermächtigung des § 17 Abs. 4 EStG 1988 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft ( in der Folge abgekürzt als LuF PauschVO…
…1.3.1 Gewinnermittlungsarten 15.1.3.1.1 Bilanzierung Rz 5018: Beträgt der Umsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (nicht Teilbetriebes) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als 700.000 Euro (für vor dem Jahr 2018 ausgeführte Umsätze beträgt die Umsatzgrenze 550.000 Euro…
…land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einem Einheitswert bis 75.000 Euro (bis 2014: 100.000 Euro) gelten. Bei der Ermittlung des Gewinnes aus Obstbau im Rahmen von Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst sind neben diesen pauschalen Betriebsausgaben auch die Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) als…
…bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV, die Bringungslage 2 für mittlere GBV und die Bringungslage 3 für schlechte GBV steht. Nimmt ein pauschalierter Land- und Forstwirt die Option gemäß …
…Bauernmarkt) liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. 15.1.10.1 Blumengeschäft Rz 5109: Ob bei einem Blumengeschäft noch Gartenbau oder schon Gewerbebetrieb vorliegt, entscheidet sich nach dem Anteil (für die Abgrenzung gilt § 30 Abs. 9 BewG 1955) und nach der Art der zugekauften…
11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…
…für Gärtnerei- und Baumschulbetriebe mit einem Einheitswert bis 75.000 Euro anzuwenden, für die auch keine Option zur Teilpauschalierung gemäß § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 ausgeübt wurde, wenn ausschließlich eigene Erzeugnisse an Wiederverkäufer oder (ab der Veranlagung 2021) an Land- und Forstwirte für deren…
…Land- und Forstwirte); Stromkostenzuschuss Landwirtschaft (Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung der Kostenbelastung in der Landwirtschaft aufgrund stark gestiegener Strompreise) (gilt auch für teilpauschalierte Land- und Forstwirte).; Einnahmen aus der Ausgabe von Angelscheinen (zB Erlaubnisscheinen, Lizenzen), um in einem…
…Neuerrichtung einer Wegeanlage und die Duldung des Fortbestandes der durchgeführten Geländeänderungen stellen ebenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Rz 4193a: Rechtslage bis Veranlagung 2020: Die Beherbergung von Feriengästen durch Zimmervermietung führt zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn von der Vermietung nicht mehr als…
…einer Geflügelzucht als Vermehrungszuchtbetrieb (Abgabe einwandfreier Bruteier, Eintagskücken und Junghühner zur Verbesserung der ländlichen Hühnerhaltung) ist das einzige erforderliche Tatbestandsmerkmal erfüllt, um die Einkünfte aus diesem Betrieb als solche aus Land- und Forstwirtschaft werten zu können; für diese Qualifikation schadet nicht, wenn daneben auch eine…
…in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert. Bundesministerium für Finanzen…
…es beim Rechtsvorgänger zur Aufdeckung der im stehenden Holz befindlichen stillen Reserven. Rz 5138: Ein forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb kann auch einen Teilbetrieb darstellen. Die Beurteilung, ob ein Teilbetrieb vorliegt oder nicht, erübrigt sich, wenn Anteile eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des (land- und) forstwirtschaftlichen Betriebes iSd …
…Der Winzer kann daher einen allfälligen Verlust aus Weinbau nur geltend machen, wenn er die gesamten tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Weinbau und den anderen land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweigen und Tätigkeiten nachweist. 11.3.2.4.3 Rodungsprämien Rz 4160: Werden für die endgültige Aufgabe…
…Der Nachweis einer schlechteren Bringungslage ist zulässig. Zur Definition und Ermittlung der Bringungslage siehe Anlage 9 der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen vom 5. März 2014, BMF-010202/0104-VI/3/2014. Ein Eigenverbrauch von Holz ist als Betriebseinnahme…
…durch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder durch die Lebensmittelindustrie produziert wird (zB Obst zur Safterzeugung). Aus diesem Grunde sind zB Aroniabeeren idR nicht als Tafelobst, sondern als Industrieobst zu beurteilen. Soll in einer Intensivobstanlage sowohl Tafel- als auch Industrieobst produziert werden, ist eine Überwiegensbetrachtung…
…Die Anwendung der Verordnung ist nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (1a) Wurden in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Umsätze iSd § 125 BAO von jeweils mehr als 400 000 Euro erzielt…
…Ansicht als zu lang bemessenen) Zeitraum von 20 Jahren einen beträchtlichen Gesamtverlust. Eine (weitere) Beobachtung der Betätigung ist daher entbehrlich, da auf Grund der oben eingehend dargelegten Umstände die Erzielung eines positiven Gesamterfolges von Vornherein aussichtslos erscheint. Für eine vorläufige Veranlagung verbleibt daher kein Raum…
…der pauschaliert ermittelte Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes grundsätzlich jenem Steuerpflichtigen zuzurechnen, der im jeweiligen Kalenderjahr von den betreffenden Flächen die Ernte eingebracht bzw. den überwiegenden Ertrag erzielt hat; es bestehen aber auch keine Bedenken, wenn der pauschal ermittelte Gewinn dem Betriebsvorgänger und Betriebsnachfolger…
…Vorliegen eines bäuerlichen Buschenschanks abstellt, für die Einstufung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unschädlich (vgl. § 40 Z 1 lit c BewG 1955 sowie Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg], MSA EStG 9. EL § 17 Anm 128; Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und…