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KStR 2013 Rz 198–2092.9 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 5 Z 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

2.9 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 5 Z 9 KStG 1988) 2.9.1 Betroffene Genossenschaften Rz 198: Genossenschaften sind grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Zur sachlichen Steuerpflicht siehe Rz 13 bis 18. Rz 199: § 5 Z 9 lit. a KStG 1988 befreit die landwirtschaftlichen Nutzungsgenossenschaften. Diese Befreiung…

KStR 2013 Rz 13–181.2.1.1.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Gen)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.1.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Gen) 1.2.1.1.2.1 Allgemeines Rz 13: Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (§ 1 GenG). Die Genossenschaft ist eine Körperschaft…

KStR 2013 Rz 1404–141425.4.3 Warenrückvergütungen und Geschäftsanteilverzinsung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Kapitalbeteiligung. Rz 1405: Gemäß § 8 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sind Rückvergütungen, die von Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften gewährt werden und aus dem Mitgliedergeschäft erwirtschaftet wurden, generell als Einkommensverwendung bzw. offene Ausschüttung anzusehen und stellen trotz des Förderungsauftrages gemäß § 1 GenG keine gewinnmindernden Betriebsausgaben dar…

KStR 2013 Rz 1396–139825.4 Genossenschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Verkaufsgenossenschaften bzw. Warengenossenschaften: Diese Art der Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften (zB Raiffeisenlagerhäuser) ist für ihre Mitglieder sowohl im Absatzgeschäft (Ankauf der von den Mitgliedern angelieferten landwirtschaftlichen Produkte und anschließenden Verkauf am freien Markt) als auch im Bezugsgeschäft (Verkauf von Produkten an ihre Mitglieder) tätig. Zusätzlich sind…

BFG RV/7101703/2024Winzergenossenschaft - Körperschaftssteuerbefreiung gem. § 5 Z 9 lit b KStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026Teil 2/3

…Die Problematik, ob Warenrückvergütungen, Kaufpreisnachzahlungen und Geschäftsanteilverzinsung Betriebsausgabe oder Einkommensverwendung darstellen, ist bei den befreiten Erwerbsgenossenschaften und Wirtschaftsgenossenschaften nicht von Bedeutung […] 1398 Auf Grund des Förderungsauftrages (§ 1 GenG) hat die Genossenschaft ihre Mitglieder zu fördern, die Gewinnerzielungsabsicht sollte daher nicht im Vordergrund stehen. Die…

EAS 2861Anwendung von § 94a EStG 1988 auf Genossenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0370-IV/4/200706.06.2007

Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von…

EAS 1896Österreichische GMBH-Gewinnausschüttungen an die deutsche Mutter-Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0120.08.2001

Eine deutsche Genossenschaft ist weder in der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z. 3 EStG als vergleichbare Kapitalgesellschaft angeführt, noch fällt sie unter den Begriff "Kapitalgesellschaft" im Sinn von Artikel 10a DBA-Deutschland (1954). Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH an ihre deutsche Mutter-Genossenschaft…

KStR 2013 Rz 1399–140325.4.1 Steuerpflichtiger Bereich bei befreiten Genossenschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.4.125.4.1 Steuerpflichtiger Bereich bei befreiten Genossenschaften Rz 1399: Zu den im Zusammenhang mit dem Übergang der steuerbefreiten Genossenschaften in die Steuerpflicht (bzw. Übergang von der Steuerpflicht in die Steuerbefreiung) entstehenden Abgrenzungsfragen siehe Rz 1415 bis 1423. 23.4.1.125.4…