…1.2. Sammlungsstücke (Art. 316 iVm Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG) Rz 3253: Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 00 00 der Kombinierten Nomenklatur). Zoologische, botanische, mineralogische…
…die Gesamtzahl der Abzüge darf, alle Formate und Trägermaterialien zusammengenommen, 30 nicht überschreiten; b)Sammlungsstücke sind folgende Gegenstände: Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (KN-Code 9704); zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke…
………. (3) ……………………. Die im Anhang IX Teil B genannten Gegenstände und Sammlungsstücke sind Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (KN-Code 9704 00 00)…
…Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer…
…Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer…
…von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Z 45 lit. a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". § 26 UStG 1994 enthält Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer: Insbesondere…
…gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden. Die im Ergebnis vom Bf angestrebte Einreihung in die KN-Position 9704 "Briefmarken, Stempelmarken, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen Waren der Position 4907" kommt…
… Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Pos. 9702); Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Pos. 9703). B) Briefmarken, Steuermarken und ähnliche Marken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen Waren der Position 4907 (Pos. 9704). C) Sammlungsstücke aus bestimmten Gebieten der Wissenschaft (Zoologie, Botanik, Mineralogie, Anatomie oder…
…In dieser Anlage (= Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände) sind unter Zi.45 lit.a) genannt: "Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (Position 9704 der Kombinierten Nomenklatur)". Der …