…Steuerschuld sei bereits mit der Einbringung in das Bundesgebiet am 10. Jänner 2008 entstanden. Im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug erst einen Monat nach seiner Einbringung in das Bundesgebiet zuzulassen gewesen wäre und mit diesem Zeitpunkt die Steuerschuld entstanden sei, wurde der Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld…
…zwei Monate ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig ist, wurde der Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld dann um zwei Monate nach hintern verschoben, also von April auf Juni 2007 (Fahrzeug 1) bzw von Jänner auf März 2008 (Fahrzeug 2). Bei der Frage, wann die Steuerschuld entsteht…
…und nicht auf den genauen Zeitpunkt der Entstehung einer Steuerschuld. Ist die Berufung weder zurückzuweisen nach als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung gemäß § 276 Abs 1 BAO nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen durch Berufungsvorentscheidung…
…wurde der Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld im angefochtenen Bescheid mit September 2005 angenommen. Die Angabe eines anderen Monats im Spruch des Bescheides bedeutet jedoch nicht, dass die Entscheidung deshalb über einen anderen Gegenstand ergeht, als über den, der bereits vom Erstbescheid erfasst war (UFS 8.3…
…an unser Partnerunternehmen die formalrechtlichen Bestimmungen über das Verfahren der Steueraussetzung außer Acht gelassen zu haben, entstehe der Bf. als Kleinbrauerei nachträglich eine Steuerschuld welche längst - bezogen auf die selbe Menge und zeitnah von ihr zum Entstehungszeitpunkt der Abgabenschuld - korrekt angemeldet und versteuert worden sei…
…Abänderung) 3.1.1. Gebühr Gemäß § 4 Abs. 3 BAO bleiben in Abgabenvorschriften enthaltene Bestimmungen über den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (der Steuerschuld) unberührt. Eine solche in einer Abgabenvorschrift enthaltene Bestimmung über die Entstehung der Gebührenschuld ist § 11 GebG. Dessen Abs. 1 lautet: "Die…
…8 bis zu zwei Monate ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig ist, wurde der zunächst in den danach aufgehobenen Bescheiden herangezogene Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld (Zeitpunkt der zweckwidrigen Verwendung) in Anlehnung an die dazu ergangene Judikatur des Unabhängigen Finanzamtes vom zuständigen Finanzamt in den neuen…
…daher auch nicht gerechtfertigt. Daher beantrage der Bw., die Umsatzsteuer jeweils entsprechend den im Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld gültigen Rechtsvorschriften festzusetzen. 2) Ad Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2003: Diese Bescheide seien aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens basierend auf den Feststellungen der Außenprüfung erlassen worden…
…die Grunderwerbsteuer die Steuerschuld sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. (VwGH 15.12.1988, 88/16/0171 , VwGH 25.10.1990, 89/16/0029 ) Ein Erwerbsvorgang ist verwirklicht, sobald die Parteien in der Aussenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (z.B. durch Unterfertigung der Vertragsurkunde)…
…die Grunderwerbsteuer die Steuerschuld sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. (VwGH 15.12.1988, 88/16/0171 , VwGH 25.10.1990, 89/16/0029 ) Ein Erwerbsvorgang ist verwirklicht, sobald die Parteien in der Aussenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (z.B. durch Unterfertigung der Vertragsurkunde)…
…normierten Anlaufzeitraumes abschließend beurteilt werden kann. Im Zeitpunkt der Firmenbucheintragung ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Steht fest, dass eine Mittelstandfinanzierungsgesellschaft nach Maßgabe des § 60b den begünstigten Zweck innerhalb dieses Anlaufzeitraumes aufgegeben hat, so wirkt dieser Umstand auf den Entstehungszeitpunkt der Gesellschaftssteuer zurück, was bedeutet…
…201/1996, unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Nach § 3 Z 2 KfzStG ist Steuerschuldner die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet. Die Steuerpflicht dauert gemäß…
…vom UFS rechtlich hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der NoVA anders gewürdigt werden und dementsprechend dürfe auch die Bemessungsgrundlage des fraglichen Fahrzeuges durch Schätzung für den Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld neu ermittelt werden. Eine ersatzlose Aufhebung wegen des sich neu ergebenden Entstehungszeitpunktes der NoVA wäre bei identem Tatsachenkomplex…
…vom UFS rechtlich hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der NoVA anders gewürdigt werden und dementsprechend dürfe auch die Bemessungsgrundlage des fraglichen Fahrzeuges durch Schätzung für den Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld neu ermittelt werden. Eine ersatzlose Aufhebung wegen des sich neu ergebenden Entstehungszeitpunktes der NoVA wäre bei identem Tatsachenkomplex…
…vom UFS rechtlich hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der NoVA anders gewürdigt werden und dementsprechend dürfe auch die Bemessungsgrundlage des fraglichen Fahrzeuges durch Schätzung für den Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld neu ermittelt werden. Eine ersatzlose Aufhebung wegen des sich neu ergebenden Entstehungszeitpunktes der NoVA wäre bei identem Tatsachenkomplex…
…vom UFS rechtlich hinsichtlich des Entstehungszeitpunktes der NoVA anders gewürdigt werden und dementsprechend dürfe auch die Bemessungsgrundlage des fraglichen Fahrzeuges durch Schätzung für den Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld neu ermittelt werden. Eine ersatzlose Aufhebung wegen des sich neu ergebenden Entstehungszeitpunktes der NoVA wäre bei identem Tatsachenkomplex…
…als Sonderbetriebsvermögen der KG gewidmet war. Der Erblasser war als Kommanditist an der KG mit 20% beteiligt. Er ist am 30.01.2014 verstorben. Ebenfalls im Erbgang erwarb der Bf. die Hälfte des erblasserischen Kommanditanteils. In der Abgabenerklärung wurde als Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld das Rechtskraftsdatum…
…als Sonderbetriebsvermögen der KG gewidmet war. Der Erblasser war als Kommanditist an der KG mit 20% beteiligt. Er ist am 30.01.2014 verstorben. Ebenfalls im Erbgang erwarb der Bf. die Hälfte des erblasserischen Kommanditanteils. In der Abgabenerklärung wurde als Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld das Rechtskraftsdatum…
…8 bis zu zwei Monate ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig ist, wurde der zunächst in den danach aufgehobenen Bescheiden herangezogene Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld (Zeitpunkt der zweckwidrigen Verwendung) in Anlehnung an die dazu ergangene Judikatur des UFS vom zuständigen Finanzamt in den neuen Bescheiden…
…2006 fällig gewesene Umsatzsteuer 2/2006 ist der Abgaben- und damit auch der Haftungsanspruch (nicht jedoch die Haftungsschuld als Gesamtschuld, weil diese erst mit der bescheidmäßigen Geltendmachung begründet wurde) jedenfalls vor Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Bw. entstanden. Zur Entstehung der Steuerschuld normiert …