…dar; das Entstehen der Gebührenschuld ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 11 Abs. 1 GebG für den Haupttatbestand. 8.4. Automationsunterstützte Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit…
…Entstehung der Gebührenschuld für Eingaben an den VfGH ist nicht davon abhängig, ob noch an anderen Gerichten Beschwerden/Eingaben oder auch Verfahren offen sind oder nicht, sondern kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VfGH an, denn damit entsteht die Gebührenschuld…
…Verkehrsteuern, setzte der Bf. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) in Höhe von € 1.200,00 fest. Begründet wurde der Bescheid damit, dass "die Gebührenschuld für die im Ausland errichtete Urkunde" entstanden sei, da…
…persönliche" Inlandsbezug hergestellt. Für das Entstehen der Gebührenschuld ist aber darüber hinaus noch das Vorliegen eines "sachlichen" Inlandsbezuges gefordert, dass nämlich eine Partei aufgrund des Vertrages im Inland zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet war, ob also der Erfüllungsort mindestens einer Leistungspflicht im Inland lag…
…in Österreich einzuklagen. Unterzeichnet war die in A-Stadt errichtete Vertragsurkunde dort von den Parteien im Oktober 2007 worden. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung dieses festgestellten Sachverhaltes wird betreffend die streitentscheidende Frage, ob für das dokumentierte Darlehensverhältnis eine Gebührenschuld nach dem Gebührengesetz 1957 überhaupt entstanden ist…
…Vorrangigkeit eines der in Betracht kommenden Abgabenschuldner kann dem Gesetz nichts entnommen werden (vgl. VwGH 7.10.1993, 93/16/0018 und 2.7.1998, 98/16/0137). Nach § 24 Abs. 3 Z. 7 VwGG in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltenden Fassung…
…wird. Die für die Entstehung der Gebührenschuld heranzuziehenden Bestimmungen des WRKG entsprechen im Wesentlichen den §§ 1, 5 und 6 des Wr RKrBefG, zu welchen es eine gesicherte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt (vgl. bspw. VwGH 27.02.2009, 2006/17/0016), von der im gegenständlichen Fall…
…Entstehens der potentiellen Gebührenpflicht gemäß § 25 Abs. 1 GebG gesondert zu beurteilen. Für die am 23. Dezember 2003 unterfertigte Originalurkunde in englischer Sprache sei die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 1 GebG im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung entstanden. Hinsichtlich der weiteren Urkunde sei hingegen nie eine Gebührenschuld…
…ist mit dem Einlangen der Beschwerde der gebührenpflichtige Tatbestand des § 17a VfGG erfüllt. Wie der Gerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Für Gebühren, welche gemäß § 17a VfGG entstanden sind, gelten die für feste Gebühren anzuwendenden Bestimmungen der …
…und der Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 12.2.2010 als unbegründet ab. Als Begründung dazu wurde- unter Hinweis auf § 17a VfGG -ausgeführt, dass die Gebührenschuld für eine Eingabe mit deren Einlangen beim VfGH entstehen…
…3 VwGG erfüllt. (VwGH 5.7.1999, 99/16/0182).Wie der Verwaltungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Für Gebühren, welche gemäß § 24 Abs.3 VwGG entstanden sind, gelten die für feste Gebühren anzuwendenden Bestimmungen der §§ 3…
…dass der Gerichtshof in vorliegendem Fall die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat, an der Entstehung der Gebührenschuld zum Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nichts zu ändern. Gemäß § 35 Abs.1 VfGG sind - soweit dieses Gesetz keine anderen Bestimmungen enthält - die Bestimmungen der Zivilprozessordnung…
…Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind, und die Abgabenbehörde einen Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO nur dann zu erlassen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens einer Gebührenschuld…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert. (vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…