…Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängig machen, ohne Einfluss auf die Entstehung der Gebührenschuld sind. Für die Rechtsansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz spricht weiters die im Mietvertrag verwendete Formulierung: "Mietvertrag Abgeschlossen am heutigen Tage......". Mit dieser Formulierung haben nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter…
…Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen der Gebührenschuld…
…Entstehung der Gebührenschuld für Eingaben an den VfGH ist nicht davon abhängig, ob noch an anderen Gerichten Beschwerden/Eingaben oder auch Verfahren offen sind oder nicht, sondern kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VfGH an, denn damit entsteht die Gebührenschuld…
…Verkehrsteuern, setzte der Bf. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) in Höhe von € 1.200,00 fest. Begründet wurde der Bescheid damit, dass "die Gebührenschuld für die im Ausland errichtete Urkunde" entstanden sei, da…
…persönliche" Inlandsbezug hergestellt. Für das Entstehen der Gebührenschuld ist aber darüber hinaus noch das Vorliegen eines "sachlichen" Inlandsbezuges gefordert, dass nämlich eine Partei aufgrund des Vertrages im Inland zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet war, ob also der Erfüllungsort mindestens einer Leistungspflicht im Inland lag…
…in Österreich einzuklagen. Unterzeichnet war die in A-Stadt errichtete Vertragsurkunde dort von den Parteien im Oktober 2007 worden. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung dieses festgestellten Sachverhaltes wird betreffend die streitentscheidende Frage, ob für das dokumentierte Darlehensverhältnis eine Gebührenschuld nach dem Gebührengesetz 1957 überhaupt entstanden ist…
…Mit dem Einlangen der abgetretenen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist der gebührenpflichtige Tatbestand im Sinne des § 24 Abs. 3 VwGG somit (selbstständig) erfüllt (VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Gegenständliche Beschwerde ist am 25. Juli 2011 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt; somit ist die Gebührenschuld am 25…
…wird. Die für die Entstehung der Gebührenschuld heranzuziehenden Bestimmungen des WRKG entsprechen im Wesentlichen den §§ 1, 5 und 6 des Wr RKrBefG, zu welchen es eine gesicherte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt (vgl. bspw. VwGH 27.02.2009, 2006/17/0016), von der im gegenständlichen Fall…
…aus § 17 Abs. 1 GebG 1957 folgenden Urkundenprinzip ist für die Beurteilung der Gebührenschuld nämlich nur der schriftlich festgelegte Urkundeninhalt maßgeblich. Außerhalb der Urkunde liegende Tatsachen, wie insbesondere mündliche Nebenabreden, sind bei der Bemessung der Gebühr nicht zu berücksichtigen (Gaier, Kommentar zum Gebührengesetz 19574, Rz…
…VfGG die Gebührenschuld mit Einlangen der Beschwerde des Bw. beim VfGH entstanden ist. Die Erledigung der Beschwerde hatte auf die Entstehung der Gebührenschuld keinen Einfluss. Die wirtschaftliche Lage des Gebührenschuldners wäre kein tauglicher Berufungsgrund, da der Gesetzgeber keine Untergrenze für die Vorschreibung der Eingebegebühr vorsieht…
… 17a VfGG -ausgeführt, dass die Gebührenschuld für eine Eingabe mit deren Einlangen beim VfGH entstehen würde und zu diesem Zeitpunkt auch fällig werden würde. Für die Entstehung der Gebührenschuld wären daher sowohl der Anlass und die Bezeichnung der Eingabe, als auch deren Nichtunterfertigung durch einen…
…die Gebührenschuld- und somit die Verpflichtung zur Entrichtung der Eingabegebühr von € 220,00 - im Zeitpunkt des Einlangens seiner Bescheidbeschwerde beim VwGH , nämlich am 10.12.2009, entstanden ist; und zwar unabhängig davon, dass der VwGH mit Beschluss vom 26.1.2010 das Beschwerdeverfahren eingestellt…
…dass der Gerichtshof in vorliegendem Fall die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat, an der Entstehung der Gebührenschuld zum Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nichts zu ändern. Gemäß § 35 Abs.1 VfGG sind - soweit dieses Gesetz keine anderen Bestimmungen enthält - die Bestimmungen der Zivilprozessordnung…
…dass die o.a. Berufung der Eingabegebühr gemäß § 14 TP 6 Abs.1 GebG unterliegen würde, und dass gemäß § 11 Abs.1 Z 1 GebG die Gebührenschuld für solche Eingaben in dem Zeitpunkt entstehen würde, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert. (vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89, unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld entsteht somit…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…
…blieb die Entstehung der Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabegebühren nach § 24 Abs.3 VwGG durch das 2.Euro-Umstellungsgesetz-Bund bzw. das Bundesgesetz BGBlI 2004/89,unverändert.(vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band I, Stempel-und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz 159) Die Gebührenschuld somit entsteht…