…Siart/Temm, Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469): "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese…
…einer solch missglückten Legistik wohl nur am Sinn und Zweck des Gesetzes orientieren, den die Einkommensteuerrichtlinien in Rz 3860i wie folgt beschreiben: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses ist eine Entförderung bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt, indem bei Abbau der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt".…
…Berufung abzuweisen gewesen. In seinem Vorlageantrag vom 7. März 2013 führte der steuerliche Vertreter aus, der Förderung des Eigenkapitalzuwachses werde eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies solle in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine…
…zuzüglich „betriebsnotwendiger“ Einlagen und abzüglich Entnahmen. Veräußerungs- und Übergangsgewinne bleiben außer Ansatz. …. Nachversteuerung Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung…
…des Gewinnes, soweit in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird, soll eine "Entförderung" bei späterem Ausscheiden zur Seite gestellt werden. Der Freibetrag für investierte Gewinne ist insoweit gewinnerhöhend anzusetzen und zwar im Jahr des Ausscheidens oder Verbringens in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes. Bei Wertpapieren…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…war, die nachhaltige Stärkung des Eigenkapitals für Unternehmen steuerlich zu fördern. Daher auch die mehrjährige Betrachtung der Entwicklung des Eigenkapitals und die sogenannte "Entförderung" bei späteren höheren Entnahmen sowie einem damit verbundenen Eigenkapitalabfall. Die Grenze für die Begünstigung wurde bei € 100.000 eingezogen. Die…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…Eigenkapitalbildung von Unternehmungen. Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII.GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…vom 16.1.2013) geteilt. Der UFS stützt seine Rechtsansicht auf den Gesetzeswortlaut und die Gesetzesmaterialien. 4.2.) Die Gesetzesmaterialien führen zur Nachversteuerung aber Folgendes aus: „Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt…
…RV/2040-W/06, umfangreich angeführten Literaturnachweise). Die ErlRV BudBG 2003 halten zur Nachversteuerung ua. Folgendes fest: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten…
…folgen, so wären nicht entnommene Gewinne nur beschränkt förderbar (bis zum Höchstbetrag von Euro 100.000,-), ein Kapitalabbau in den Folgejahren jedoch stets innerhalb der Grenze von Euro 100.000,- zu "entfördern", auch wenn diese Beträge zuvor niemals gefördert worden sind. Es wird daher beantragt…
…11a EStG war und ist unstrittig die Förderung des Eigenkapitalaufbaues. Lt. Erläuterung zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 wird dieser Förderung eine sogenannte "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Fall des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung…
…sondern direkt die Eigenkapitalbildung fördert. In diesem Sinn sollen Gewinne, die für einen Eigenkapitalzuwachs "reserviert" werden, einer begünstigten Besteuerung zugeführt werden. Der Förderung des Eigenkapitalszuwachs wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des…