…Bescheids (des Titelbescheids) aufgerollt werden (VwGH 27.4.2006, 2005/07/0137). Genau solche Einwendungen (er besitze weder ein eigenes Fahrzeug, noch einen Führerschein etc.) werden im mittels FAX vom 02.11.2016 erhobenen Einspruch ins Treffen geführt. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis…
…und die Frage der Rechtmäßigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden kann. Dem Bundesfinanzgericht ist es im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung daher verwehrt, auf Einwendungen, die sich gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheids (Straferkenntnis) stützen…
…2014 zur oben genannten Geschäftszahl zugrunde liegt und die Frage der Rechtsmäßigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden kann. Mangels Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Titelbescheid ist dieser in Rechtskraft erwachsen und bildet somit die Grundlage für die angefochtene Vollstreckungsverfügung…
…konnte von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da eine solche nicht beantragt und in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung (Rechtsfrage der Zulässigkeit einer inhaltlichen Einwendung im Vollstreckungsverfahren) behauptet wurde. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung-EO, RGBl. Nr. 79/1896…
…2: Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl. Nr. 79/1896…
…und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen. Beschwerden gegen Vollstreckungsverfügungen können nicht auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden und es kann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Bescheides (des Titelbescheides) aufgerollt werden (vgl…
…Stelle zu erheben, von der der Vollstreckungstitel ausgegangen ist." § 35 EO normiert: "(1) Gegen den Anspruch, zu dessen Gunsten Execution bewilligt wurde, können im Zuge des Executionsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Thatsachen beruhen, die erst nach…
…Stelle zu erheben, von der der Vollstreckungstitel ausgegangen ist." § 35 EO normiert: "(1) Gegen den Anspruch, zu dessen Gunsten Execution bewilligt wurde, können im Zuge des Executionsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Thatsachen beruhen, die erst nach…
…und erweist sich damit als zulässig. Beschwerden gegen Vollstreckungsverfügungen können nicht auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden und es kann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Bescheides (des Titelbescheides) aufgerollt werden (16.11.2010…
…der Zulässigkeit einer inhaltlichen Einwendung im Vollstreckungsverfahren) behauptet wurde. Kostenentscheidung Da das Bundesfinanzgericht mit dem vorliegenden Erkenntnis kein Straferkenntnis bestätigt hat, war gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG kein Kostenbeitrag vorzuschreiben. Zur Unzulässigkeit der Revision Art. 133 B-VG normiert: "(4) Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes…
…also den Titelbescheid. Umstände, über die im Titelbescheid bereits rechtskräftig entschieden wurde und die daher im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgerollt werden könnten, bildeten keinen Grund für die Aufhebung einer Vollstreckungsverfügung. Folglich sei ausgeschlossen, im Zuge des Vollstreckungsverfahrens Einwendungen vorzubringen, die sich gegen den Titelbescheid richten…
…mit dem Kennzeichen Kennz lag ein "Arzt im Dienst" Schild auf" wendet sie sich ausschließlich gegen den Titelbescheid. Die Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung kann aber nicht auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden. Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens kann daher nicht mehr die…
…und die Frage der Rechtsmäßigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden kann. Die Einwendungen des Bf. richten sich gegen den Titelbescheid und wären wie oben dargelegt bereits in einem Einspruch gegen die der Vollstreckungsverfügung zugrundeliegende Strafverfügung geltend zu machen gewesen…
…über die im Titelbescheid bereits rechtskräftig entschieden wurde und die daher im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgerollt werden können, keinen Grund für die Aufhebung einer Vollstreckungsverfügung. Folglich ist es ausgeschlossen, im Zuge des Vollstreckungsverfahrens Einwendungen vorzubringen, die sich gegen den Titelbescheid richten. Mit der Bezug habenden…
…Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit des (zu vollstreckenden) Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden kann, weshalb auch eine gegen eine Vollstreckungsverfügung eingebrachte Beschwerde nicht mehr auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden kann (vgl. VwGH 27…
…Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit des (zu vollstreckenden) Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden kann, weshalb auch eine gegen eine Vollstreckungsverfügung eingebrachte Beschwerde nicht mehr auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden kann (vgl. VwGH 27…
…Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit des (zu vollstreckenden) Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden kann, weshalb auch eine gegen eine Vollstreckungsverfügung eingebrachte Beschwerde nicht mehr auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden kann (vgl. VwGH 27…
…2014 getroffenen Ausführungen verwiesen. Im Übrigen kann die Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung nicht auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden, und es kann im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Bescheides (des Titelbescheides) aufgerollt werden (vgl…
…Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit des (zu vollstreckenden) Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden kann, weshalb auch eine gegen eine Vollstreckungsverfügung eingebrachte Beschwerde nicht mehr auf Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit des vollstreckbaren Bescheides gestützt werden kann (vgl. VwGH 27…