Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen Bw1.,Bw.2.,Bw3.,Bw4.,und Bw5.,alle vertreten durch Notar, vom 18. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. August 2009 betreffend Erbschaftssteuer, StNr.1, entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben…
…wurde im neuen Einkommensteuerbescheid insofern nicht Rechnung getragen, als der im Jahr 2009 geltend gemachte Gesamtaufwand von € 24.300,00 - betreffend die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für das erworbene Baurecht - nicht in dieser Höhe als Sofortaufwand, sondern im anteiligen Ausmaß des auf dreißig Jahre eingeräumten…
…die Abgabenbeträge nicht in Höhe des Sicherstellungsauftrages, sondern nur im Betrag von 207.000 € grundbücherlich besichert worden, weshalb entsprechend niedrigere Eingabe- und Eintragungsgebühren angefallen seien. 1.4. Im Vorlageantrag vom 10.12.2012 wurde kein weiteres Sachvorbringen erstattet. Die darin enthaltenen Anträge auf Durchführung…
…RV/0940-W/03). Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühren stellen daher keine Betriebsausgaben dar. Tz 9 Abzinsung von Forderungen Auf Grund der durchschnittlichen Kreditbeanspruchung der Debitoren wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 8% p.a. abgezinst. Der Zinssatz für die Abzinsung von Forderungen…
6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…
…Ausdrücklich festgehalten wird in Punkt III., dass "jedoch die Kosten und Gebühren für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages, die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr, welche von der Käuferseite zu tragen sind", nicht im Kaufpreis enthalten sind. Der Brutto-Kaufpreis ist in Teilbeträgen je nach…
…Ausdrücklich festgehalten wird in Punkt III., dass "jedoch die Kosten und Gebühren für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages, die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr, welche von der Käuferseite zu tragen sind", nicht im Kaufpreis enthalten sind. Der Brutto-Kaufpreis ist in Teilbeträgen je nach…
…Kredit-, Darlehens-, Eintragungsgebühren usw. sind - soweit sie nicht verdeckte Zinsenzahlungen sind - keine zu verteilenden Vorauszahlungen. Garantiekosten Rz 1386: Dies sind die mit Bankgarantien verbundenen Kosten. Mietkosten Rz 1387: Darunter sind Kosten für die entgeltliche Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter samt Betriebskosten zu verstehen. Dabei kommt…
1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…
…den Kaufpreis und sind sie zu aktivieren. 6.4.1.5.2 Anschaffungsnebenkosten Rz 2186: Dazu zählen zB: Abgaben auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes beispielsweise: Grunderwerbsteuer, NoVA, nicht als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühren (VwGH 17.3.1961, 0207/58), Zölle, Anmeldekosten für Kraftfahrzeuge…
…0179, betr. Erwerb einer ausgearbeiteten Schottergrube, an der noch kein Deponierecht bestanden hat). 6.21.2 Anschaffungsnebenkosten 6.21.2.1 Nebenkosten Rz 2617: Zu den Nebenkosten gehören ua. Vertragserrichtungskosten, gerichtliche Eintragungsgebühren, Grunderwerbsteuer (VwGH 22.9.1971, 0406/71; VwGH 24.10.1978, 1006/76)…
32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…
1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
…lit. b Z 1 GGG der 1%igen Gerichtsgebühr, für deren Erhebung die Justizverwaltungsbehörden zuständig sind. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung teilte daher das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer für die Berechnung der Eintragungsgebühr wie es § 26 GGG zwingend vorsieht, ohne Berücksichtigung der Steuerbefreiung mit. Im…
10.5.10. Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei…
…waren eine Anzahlung € 122.100,00, die Grunderwerbsteuer € 14.245,00 und die gerichtliche Eintragungsgebühr € 4.070,00 binnen einer Woche ab Vertragsunterfertigung zu bezahlen und der Restbetrag € 284.900,00 bis spätestens 15. Jänner 2006 auf einem Anderkonto zu hinterlegen…
10.17. Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG) 10.17.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 740: Eingetragene Partnerschaft § 14 TP 18 GebG | Abs. 1 | Ermittlungen der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft zu begründen | 50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften…
10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…