…das Finanzamt darin wortwörtlich aus: „Gemäß § 252 BAO kann der Einkommensteuerbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsverfahren getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind, sondern sind diese vielmehr den davon abgeleiteten Folgebescheiden zu Grunde zu legen. Da die im Zuge der Abverlangung des belegmäßigen…
…Rahmen der Einkommensteuerverfahren gegeben war und die Gesellschaft, deren Organe und Vertreter in jeder Lage des Verfahrens durch eine zumutbare Mitwirkung in Bezug auf die Bekanntgabe der rechtlichen Verhältnisse der Beteiligten diesen auch geltend machen hätte können. Mit anderen Worten führt die im Feststellungsverfahren eingetretene…
…Rahmen der Einkommensteuerverfahren gegeben war und die Gesellschaft, deren Organe und Vertreter in jeder Lage des Verfahrens durch eine zumutbare Mitwirkung in Bezug auf die Bekanntgabe der rechtlichen Verhältnisse der Beteiligten diesen auch geltend machen hätten können. . Mit anderen Worten führt die im Feststellungsverfahren eingetretene…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vorliegen (§ 39 EStG 1988). Die Veranlagung ist ein amtliches Feststellungsverfahren der Bemessungsgrundlage und der Steuer, das mit einem Abgabenbescheid (§ 198 BAO), und zwar dem Einkommensteuerbescheid, abgeschlossen wird (vgl. Wiesner/Atzmüller…
…nach Ablauf der Verjährungsfristen durchführen zu können. Denkbar wäre etwa der Fall, dass im zugrundeliegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden…
…Ablauf der Verjährungsfristen durchführen zu können. Denkbar wäre etwa der Fall, dass im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden…
…So hätten der Eigenverbrauch, bestimmte verrechnete Mietentgelte und die Aufteilung des Eigenverbrauches auf die beiden Gesellschafter anders als im Prüfungsverfahren und daran anschließend im Feststellungsverfahren angesetzt werden müssen. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 5. Oktober 2005 wies das Finanzamt die Berufung unter Hinweis auf die Bindungswirkung von…
…im Feststellungsverfahren längst informiert war, während sie im Einkommensteuerverfahren vorgibt, erst durch den Bescheid vom 14. Mai 2008 davon erfahren zu haben. Da die Bw. selbst ab 1986 steuerlich vertreten war, ist auch davon auszugehen, dass die Gründe zur Bekämpfung der Bescheide im Feststellungsverfahren vor…
…§ 295 BAO abgeändert. In der Eingabe vom 23.9.2001 teilte der Bw mit, dass er Berufung gegen den Feststellungsbescheid eingelegt habe. Am 12.1.2007 brachte der Bw einen Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1995 ein. Begründend wurde ausgeführt, dass der Feststellungsbescheid mangels Bescheidadressaten…
…Eintrittes der Verjährung" erfolgen kann. Dazu zählt etwa der Fall, dass zum Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus sich die mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens ergibt. Im Falle der späteren Entscheidung über diese Anbringen kann die Einkommensteuerfestsetzung trotz Eintritts…
…Eintrittes der Verjährung" erfolgen kann. Dazu zählt etwa der Fall, dass zum Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus sich die mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens ergibt. Im Falle der späteren Entscheidung über diese Anbringen kann die Einkommensteuerfestsetzung trotz Eintritts…
…Eintrittes der Verjährung" erfolgen kann. Dazu zählt etwa der Fall, dass zum Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus sich die mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens ergibt. Im Falle der späteren Entscheidung über diese Anbringen kann die Einkommensteuerfestsetzung trotz Eintritts…
…worden. Der Bw sei am Abgabenverfahren der S GmbH & CoKG nicht beteiligt gewesen. Da an ihn keine Feststellungsbescheide zugestellt worden seien, sei ihm das Ergebnis dieser Feststellungsverfahren auch nicht bekannt. Er bestreite ausdrücklich, dass die KG im maßgebenden Abgabenzeitraum einen so hohen Gewinn erzielt habe…
…ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Kenntnis eines Vertreters (über einen Wiederaufnahmsgrund) auch der vertretenen Partei zugerechnet wird (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 27). Aus der dargestellten einkommensteuerlicher Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass in den zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO Berufungen oder entsprechende Anträge anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte eine…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass in den zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO Berufungen oder entsprechende Anträge anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte eine…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass im zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass im zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass im zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte…
…vornehmen zu können. Denkbar wäre auch der Fall, dass im zu Grunde liegenden Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus eine mittelbare Abhängigkeit des Einkommensteuerverfahrens abgeleitet werden kann. Sollte über derartige Anbringen später eine Entscheidung getroffen werden, so könnte…