…sind. Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach …
…Dezember 2009 fristgerecht entrichtet worden. Die Gebührenentrichtung sei mittels Telebanking unter genauer Angabe der Geschäftszahl, Name und Geburtsdatum des Beschwerdeführers erfolgt. Dazu komme, dass bei der gegenständlichen VfGH-Beschwerde auch der Gebühreneinzug angebracht gewesen sei. Es entziehe sich seiner Kenntnis, warum die Gebühr nicht eingezogen…
…sind. Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach …
…2014 sei er vom VfGH aufgefordert worden, die Eingabengebühr zu entrichten. Fristgerecht sei die Gebühr in Höhe von € 220 am 21.07.2014 entrichtet worden. Aufgrund eines Kanzleiversehens sei jedoch der Zahlschein nicht an den Verfassungsgerichtshof übermittelt worden. Die Beschwerde wurde vom Finanzamt für…
…sind. Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach …
…sind. Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach …
…gegenständliche Beschwerde ist am 17. März 2010 beim Verfassungsgerichtshof eingelangt; somit ist die Gebührenschuld an diesem Tag entstanden. Laut übermitteltem Kontoauszug wurde die Gebühr im konkreten Fall am 8. Juni 2010 entrichtet. Der im § 17a VfGG geforderte Nachweis einer tatsächlichen und zeitgerechten Zahlung der Eingabengebühr…
…Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht vorschriftsmäßig entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach…
…Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht vorschriftsmäßig entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach…
…Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht vorschriftsmäßig entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach…
…einer Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof nicht zusätzlich eine Gebühr von S 2.500,00 zu entrichten wäre, da nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers mit der einmaligen Entrichtung von S 2.500,00 gemäß § 17a VfGG keine weitere Eingabengebühr bei Abtretung der Beschwerde…
…07.2023 der Gebühr gemäß § 24a Z 1 VwGG unterliegt. In § 17a VfGG und im § 24 Abs. 3 bzw. § 24a VwGG ist eine Eingabengebühr für die dort angeführten Beschwerden und Anträge vorgesehen. Diese Gebühren sind zwar keine Gebühren iSd GebG, jedoch sind die Bestimmungen des…
…10.2023 der Gebühr gemäß § 24a Z 1 VwGG unterliegt. In § 17a VfGG und im § 24 Abs. 3 bzw. § 24a VwGG ist eine Eingabengebühr für die dort angeführten Beschwerden und Anträge vorgesehen. Diese Gebühren sind zwar keine Gebühren iSd GebG, jedoch sind die Bestimmungen des…
…es sich bei seiner Eingabe um einen Verfahrenshilfeantrag gehandelt habe, welcher kostenfrei sei. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.04.2024 als unbegründet ab und führte in der Begründung aus wie folgt: "Nach § 17a Z1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) beträgt die Eingabengebühr für Anträge…
…Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht vorschriftsmäßig entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach…
…sind. Wird keine Verfahrenshilfe bewilligt, kann auch keine Befreiung von der Eingabengebühr nach § 17a VfGG eintreten. Wurde die Gebühr also bis zum Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet und auch keine Verfahrenshilfe bewilligt, so besteht die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung zu Recht. Nach …
…Dezember 2010 forderte der VfGH den Beschwerdeführer auf, die bereits fällige Eingabengebühr von 220 € binnen einer Woche mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien einzuzahlen und den Einzahlungsbeleg im Original umgehend an den VfGH zu senden. Am 31…
…Schriftsätze, Recherche, Datenaufbereitung, Infrastruktur etc. und resultiert bei einem "Streitwert" von 200 € aus diversen Anzeigen und Klagen des Bf. in Zusammenhang mit dem Verfahren ***Zl BH***, welches auch Ausgangspunkt für die gegenständliche VfGH Beschwerde war. "1. Beklagter: Republik Österreich, 2. Beklagter: BMJ und 3…
…Bescheid betreffend Gebühr gemäß § 17a VfGG: § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz VfGG in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220…
…10.2023 und wies die Beschwerden am 26.02.2024 zurück. Mit dem Schreiben vom 11.03.2024 wurde der Beschwerdeführer vom VfGH aufgefordert, die Eingabengebühr in Höhe von EUR 720 binnen einer Woche zu entrichten. Weiters ersuchte der VfGH um Übermittlung des Original-Einzahlungsbeleges…