…Freibetrag für nicht entnommene Gewinne 2007 ist zur Gänze im Jahr 2008 nachzuversteuern. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 3. Februar 2010 wurde infolge der Nachschau einerseits die Nachversteuerung wegen Eigenkapitalabfall durchgeführt (begünstigte Besteuerung betreffend 2007), anderseits die neu beantragte Begünstigung nicht gewährt. Dies mit folgender Begründung: ..…
…Hälftesteuersatz (§ 11a Abs. 3 EStG 1988) vor. In der Bescheidbegründung führte die Behörde dazu aus: "Bei der Ermittlung des Eigenkapitalabfalles für 2006 sind sämtliche Entnahmen - auch in Fällen einer nicht vollständigen Inanspruchnahme der Begünstigung - als eigenkapitalmindernd zu berücksichtigen. Eine Zuordnung von Entnahmen zu nicht nach …
… 11a Rz 28, aus: Die Nachversteuerung ist nach EStR 3860c zum frühesten Zeitpunkt vorzunehmen. Ein nachversteuerungsrelevanter Eigenkapitalabfall wird primär als Entnahme von in vergangenen Jahren begünstigt besteuerten Gewinnen gewertet, auch wenn § 11a auf den Anstieg des Eigenkapitals in der Vergangenheit aufgrund der Deckelung mit €…
…in Anspruch. In der Folge stellte das Finanzamt im Jahr 2011 einen Eigenkapitalabfall in der Höhe von 4.819,64 Euro fest und es kam bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2011 zur Nachversteuerung von 4.819,64 Euro mit nachstehender Begründung: „Durch die Anwendung des § 11a…
…vor. Der Antrag auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde vom steuerlichen Vertreter der Bw am 11.1.2013 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Im streitgegenständlichen Fall ist der Eigenkapitalabfall 2011 in Höhe von € 30.357,24 unstrittig. Strittig ist…
…Berufungsvorentscheidung nicht zu entnehmen. 3. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin erklärt in der Beschwerde sowie im Vorlageantrag, es habe im Jahr 2011 weder offenen Nachverteuerungsbeträge noch einen Eigenkapitalabfall gegeben. Sie verweist dabei auf die von ihr der Abgabenbehörde übermittelten Aufstellung § 11a EStG-2011 der D…
…worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitest zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen." Dem Gesetzestext ist nicht zu entnehmen, dass eine vorrangige Verrechnung des Eigenkapitalabfalles mit nicht begünstigten Gewinnanteilen aus Vorzeiträumen zu erfolgen hätte. Anders als im Rechtsmittelvorbringen angedeutet, ist diese…
…Februar 2009 kein begünstigter Gewinn vorhanden sei. Durch den Eigenkapitalabfall im Jahr 2006 sei auch die im Jahr 2005 geltend gemachte begünstigte Besteuerung in Höhe von € 38.660,29 rückgängig zu machen. Der gesamte Nachversteuerungsbetrag für 2004 und 2005 betrage daher gesamt € 82…
…für 2010 vom 11. Jänner 2012 betrugen die Einkünfte des Bf. aus Gewerbebetrieb in 2010 46.968,67 €). Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2011 nahm das Finanzamt in Höhe eines Eigenkapitalabfalls von 19.069,29 € eine Nachversteuerung gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 in…
…in voller Höhe gebucht worden, die dazugehörigen Privateinlagen in Form von Sparbüchern seien hingegen nicht in der Bilanz dargestellt worden. Bei der beiliegenden berichtigten Bilanz 2011 ergebe sich somit kein Eigenkapitalabfall, sondern ein geringfügiger Eigenkapitalanstieg. Der Berufung wurden Sparbuchkopien beigelegt. 3. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
…aus, der Gesetzgeber habe in der Bestimmung des § 11a Abs. 7 EStG 1988 konkret erläutert, wie der Eigenkapitalabfall zu berechnen sei. Dabei gehe dieser von einem "Wirtschaftsjahr" und nicht von einem "abweichenden Wirtschaftsjahr" aus. Da der Bilanzstichtag im gegenständlichen Fall der 31. Dezember sei, werde…
… 11a Abs. 7 EStG sei der Eigenkapitalanstieg 2004 i. H. v. € 15.783,68 um den Eigenkapitalabfall 2003 i. H. v. € 1.410,05 zu kürzen gewesen. Gegen den Einkommensteuerbescheid wurde fristgerecht Berufung erhoben. "In der Beilage werden aus dem Abschluss vom 1…
…968,90 | Entnahmen | - € 19.939,77 | Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG | - € 37.773,40 | Eigenkapitalabfall | - € 744,27 | Nachversteuerungsbetrag gemäß § 11a Abs. 3 EStG | € 744,27 In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
20.2.2.6 Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6…
24.2.726.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn…
…eine Einlage, die im betrieblichen Interesse liege. Die Wertpapiere seien daher notwendiges Betriebsvermögen. Zudem habe das Finanzamt bei der Ermittlung des Eigenkapitalabfalles den zum 1.1.2004 ermittelten Übergangsgewinn in Höhe von 9.163,62 Euro nicht berücksichtigt. Gemäß den EStR 2000, Rz 3860c, blieben…
18.3.321.3.3 Abzugsfähige Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste (§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) 18.3.3.121.3.3.1 Allgemeines Rz 1299: Anwendung findet § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 bei dem Grunde nach zulässigen Teilwertabschreibungen von zum Anlagevermögen gehörenden…
19.5.4.10 Negatives Kapitalkonto Rz 5987: Gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ist der Betrag des negativen Kapitalkontos, soweit er nicht aufgefüllt werden muss, jedenfalls als Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden des Gesellschafters anzusetzen, und zwar unabhängig von eventuellen Haftungsbeschränkungen des Zivilrechts. Eine…