… 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012) Rz 650: Durch das AbgÄG 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, Fehler aus verjährten Veranlagungszeiträumen im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum durch den Ansatz eines Zu- oder Abschlages mit steuerlicher Wirkung…
…80 zu. Das Jahr 1 ist bereits veranlagt, wobei die Ausgaben zur Schadensbeseitigung in Höhe von 100 als Betriebsausgaben behandelt wurden. Der Zufluss des steuerfreien Ersatzes im Jahr 2 führt zu einer Abänderung des ESt-Bescheides gemäß § 295a BAO für das Jahr 1, bei der…
…3 sind in Höhe von insgesamt 350 vorhanden. Im ESt-Bescheid für das Jahr 4 werden auf Grund eines entsprechend positiven Gesamtbetrages der Einkünfte davon 200 verbraucht. Aufgrund einer Betriebsprüfung wird das ESt-Verfahren des Jahres 4 wiederaufgenommen; infolge einer Gewinnerhöhung beträgt der Verbrauch an…
Anhang VI (zu Abschnitt 15.7) Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten bei ober- und unterirdischen Leitungen Ermittlung des ESt-pflichtigen Anteils an der Entschädigungssumme Der vorliegende Bewertungsrahmen beinhaltet die Ansichten des BMF zur Frage, wie der auf die Bodenwertminderung und andere…
…Rücknahmeabschlag Ein Rücknahmeabschlag stellt nicht abzugsfähige Werbungskosten dar. Rückzahlungen von Einnahmen Siehe Rz 6105. Steuerberatungskosten Können ungeachtet § 20 Abs. 2 EStG 1988 als Sonderausgaben abgezogen werden (vgl. VwGH 24.10.2002, 98/15/0145). Veräußerungskosten Stellen nicht abzugsfähige Werbungskosten dar. Verwahrungs- und Verwaltungskosten Siehe "Bankspesen…
… 27 Abs. 8 EStG 1988) kommen grundsätzlich auch im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung zur Anwendung. Wird anlässlich einer Entstrickung die Besteuerung sofort vorgenommen oder in Raten entrichtet (es findet keine Nichtfestsetzung der Steuerschuld statt), können die entstrickungsbedingten Verluste oder Gewinne im Rahmen des Verlustausgleichs entsprechend behandelt…
…restlichen 10% der Anteile an dieser GmbH. Österreich hat aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 iVm Art. 13 Abs. 4 lit. a DBA Österreich-Bulgarien an den Anteilen des Sohnes ein Besteuerungsrecht. Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile durch den Vater…
22.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012) 22.5.1 Grundkonzept Rz 6701: Die Erhebung der Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen erfolgt sowohl für den betrieblichen als auch für den außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich im Wege der Immobilienertragsteuer (ImmoESt), wenn durch…
22.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung 22.5.3.1 Ausgangspunkt: Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 Rz 6727: Mit dem 1. StabG 2012 wurde § 10 GrEStG 1987 dahingehend abgeändert, dass die Abgabenerklärung für Erwerbsvorgänge, die dem GrEStG 1987 unterliegen und für…
…der Steuerpflichtige die entstrickungsbedingten Einkünfte - allenfalls mit Beantragung der Nichtfestsetzung oder Ratenzahlung der entstandenen Steuerschuld - trotz Meldung an die depotführende Stelle im Rahmen der Veranlagung des Entstrickungsjahres und legt er der depotführenden Stelle den ESt-Bescheid nicht bis zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge vor…
Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…
1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…
… 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen Personen) direkt zugerechnet; sie unterliegen bei diesen…
… 1 Abs. 2 EStG 1988) 1.1.2.1 Wesen und Umfang Rz 15: Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland und endet mit dem Tod, der Aufgabe des Wohnsitzes und/oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland…
… 1 Abs. 3 EStG 1988) 1.1.3.1 Voraussetzungen, Beginn, Ende Rz 27: Steuerpflichtige, die im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie Inlandseinkünfte iSd § 98 EStG 1988 erzielen. Die beschränkte Steuerpflicht beginnt mit dem…
…Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (sieheund Anhang I) andererseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO oder gemäß Doppelbesteuerungsgesetz. Zum Einfluss des zwischenstaatlichen Rechts auf § 98 EStG 1988 siehe…
1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei
…von Privatvermögen außerhalb der §§ 29, 30 und 31 EStG 1988. Rz 101a: Nicht steuerbar sind: Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die Vergabe der Preise die Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist (Kreuzworträtsel usw.); Preise, die durch den Einsatz von…
…Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen…
2.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften 2.3.1 Allgemeines Rz 104: Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988 sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken (VwGH 25.2…