…bzw. aufgrund ihrer Komplexizität einer längeren Zeitspanne der Installierung im Ausland bedürfen (Els, a.a.O.). Nach Ansicht des BMF liegt im EDV-Bereich eine sogenannte (begünstigte) Gesamtsystemlösung dann vor, wenn verschiedene Teilprodukte (selbstentwickelte, aber auch angekaufte Software) zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbunden werden, während…
…S. 6 "...EDV- Softwareprodukte (Gesamtsystemlösungen) sind dann als begünstigte Anlage zu qualifzieren, wenn sie auf Grund ihrer Komplexität einer Installierung im Ausland bedürfen. Eine Gesamtsystemlösung liegt vor, wenn verschiedene Teilprodukte zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbunden werden...") als begünstige Auslandstätigkeit anzusehen. Das (seit 1.1.2014…
…getretenen Sachverhaltes dem Rechtsstandpunkt des Bf. nicht zu schaden. Wenn das Finanzamt das Vorliegen einer (begünstigten) EDV-Gesamtsystemlösung in Frage stellte, konnte dem im Hinblick auf die Komplexität beim Aufbau der streitgegenständlichen Mobilfunknetze nicht gefolgt werden. Wie bereits ausgeführt, ist der Nachweis der Dauer der…
…im Ausland daher nicht durch die Installierung einer gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geforderten komplexen EDV-Gesamtsystemlösung initiiert war, sondern die Hauptleistung des zu realisierenden Projekts in der Optimierung von Geschäftsprozessen - somit in der Erbringung einer Managementberatungsleistung - lag, seien die Voraussetzungen des …
…Prozesserhebungen und Prozessoptimierungen gehandelt habe und der Aufenthalt im Ausland daher nicht durch die Installierung einer gemäß § 3 (1) Z 10 EStG 1988 geforderten komplexen EDV-Gesamtsystemlösung initiiert war, sondern die Hauptleistung des zu realisierenden Projektes in der Optimierung von Geschäftsprozessen - somit in der Erbringung…
…Mail, Datenträger) zur Verfügung gestellt werden, sind in einem der Behörde zugängigen und auswertbaren EDV-Format (zB Excel-Tabellen) zur Verfügung zu stellen. In begründeten Sonderfällen können die Daten auch in einem ASCII-Format (CSV oder Felder fixer Länge) übergeben werden. 7.5.5.2…
4.4.3. Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) 4.4.3.1. Verwendung eines v-e-VD Sollen vstW des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen MS (ausgenommen Versandhandel) befördert werden, hat der zertifizierte Versender ein v-e-VD in EMCS zu erstellen…
8.1.2. EMCS Das EMCS ist ein IT-gestütztes Verfahren betreffend die Deklaration, Überwachung und Besicherung der Beförderung vstW im gesamten EU-VstGeb (Abschnitt 3.3.2. und 4.4.2.). Mit der Nutzung von EMCS soll ein sicherer Datenaustausch gewährleistet werden. Hinsichtlich der…
3.3.5. Beförderung an völkerrechtlich begünstigte Empfänger Völkerrechtlich begünstigte Empfänger (Abschnitt 3.2.5.) können vstW ebenfalls unter Steueraussetzung empfangen. Vor einer Beförderung unter Steueraussetzung ist dazu vom völkerrechtlich begünstigten Empfänger eine Freistellungsbescheinigung nach Art. 1 DVO SystemRL in Verbindung mit Art. 12 SystemRL…
3.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) 3.3.3.1. Verwendung des e-VD Das e-VD ist das vorgesehene Begleitdokument in elektronischer Form für Beförderungen unter Steueraussetzung. Das e-VD hat den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und ist die materiell-rechtliche Voraussetzung für…
8.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug 8.2.1. VIP+ Die Verbrauchsteuer Internet Plattform plus (VIP+) ist eine IT-Plattform, über die neben den Verbrauchsteueranwendungen (SEED, EMCS, EVA, EKA und das Risikomanagement Verbrauchsteuern) auch die IT-Anwendung AbisZ zur Vorschreibung des Altlastenbeitrags nach dem…
…wurde innerhalb der EU die Schaffung eines elektronischen Systems zur Kontrolle während der Beförderung von vstW beschlossen. Daneben sollte durch dieses EDV-gestützte System auch eine Vereinfachung der Beförderungen vstW unter Steueraussetzung innerhalb der Union erreicht werden. Beförderungen von vstW erfolgen aufgrund dieser Entscheidung innerhalb…
8. IT-Anwendungen 8.1. Verbrauchsteuerrechtliche IT-Anwendungen 8.1.1. SEED SEED ist ein Informationssystem über Wirtschaftsbeteiligte (Steuerlagerinhaber, registrierte Versender, registrierte Empfänger, zertifizierte Versender, zertifizierte Empfänger) und Steuerlager und erfüllt zwei Aufgaben: die Speicherung und den Austausch von Informationen über die Zulassung von Wirtschaftsbeteiligten…
…Ausfallverfahren besteht bis zum 13. Februar 2024 auch für Mitteilungen betreffend unzulässige Ausfuhren nach Art. 21 Abs. 5 SystemRL die Möglichkeit, diese auf anderem Wege als über das EDV-gestützte System vorzunehmen. Art. 26, 54 SystemRL § 15 VStBefVO 3.3.3.8. Direktlieferungen Die Bestimmungs…