…1 lit. a DBA-Ukraine ungeachtet der Aufenthaltsdauer in der Ukraine zu besteuern und von der Besteuerung in Österreich ausgenommen. Sollte seitens der ukrainischen Steuerverwaltung für die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Einkünfte ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, stünde zur Lösung dieses Steuerkonflikts das in Art…
…nicht Deutschland, sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich zugeführt werden, weil die mit den Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grund der darin enthaltenen "183-Tage-Klauseln" diesen Staaten daran keine Besteuerungsrechte zuteilen. Bundesministerium für Finanzen, 17…
Übt ein in Liechtenstein ansässiger Geschäftsführer einer inländischen AG, welcher die Voraussetzungen für die Einstufung seiner Vergütungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 erfüllt, seine Tätigkeit als Geschäftsführer als Grenzgänger in Österreich aus, so geht die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4…
Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…
17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…
Wurde die inländische Tochter-AG einer deutschen Kapitalgesellschaft nach Art. II UmgrStG in eine Kommanditgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern umgewandelt, dann stellt sich nach der anzuwendenden "Transparenzmethode" die inländische KG als "Betriebstätte" der deutschen Gesellschafter dar. Die inländische Betriebstätte ist allerdings keine "in Österreich…
Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
3.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten Rz 862: Abweichend von dem in § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG festgehaltenen Buchwerteinbringungsgrundsatz ist in § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG für bestimmte Einbringungsfälle mit Auslandsbezug eine verpflichtende Bewertung des…
17.4 Anwendungsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a Abs. 4 KStG 1988 17.4.1 Allgemeines Rz 1248bw: § 10a Abs. 4 KStG 1988 regelt folgende Voraussetzungen für die Hinzurechnung von Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften, die kumulativ erfüllt sein müssen: Passiveinkünfte von mehr als einem Drittel der…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer inländischen Kommanditgesellschaft beteiligt ist und der bisher einen Doppelwohnsitz in Österreich und Italien hatte, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Österreich nach Monaco (er hält sich fortan mit seiner Gattin mehr als 183 Tage in Monaco auf und betreibt…
Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber…
30.1.2 Einfluss des zwischenstaatlichen Rechtes (DBA) auf § 98 EStG 1988 Rz 7909: Besteht nach § 98 EStG 1988 ein Besteuerungsrecht an Einkünften, kann deren Besteuerung dennoch ausgeschlossen sein, wenn das anzuwendende DBA das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften dem anderen Staat zuweist. Ob dies der…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft zu 50% an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, deren Aufgabe im Halten von Auslandsbeteiligungen sowie in Aktivitäten wie Bau und Errichtung von Kraftwerksanlagen, Grundstücksdevelopment für Industrie-, Gewerbe- und Wohnzwecke, Konsulententätigkeit in Finanzierungsfragen, treuhändige Abwicklung von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär…
17.4.4.2.3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Rz 1248cz: Insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten besteht die Vermutung, dass eine oder mehrere dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von…
Ein in den USA ansässiger Opernsänger, der Einkünfte aus Auftritten an allen führenden Opernhäusern der Welt erzielt und in Österreich nach Ankauf eines Hauses einen Zweitwohnsitz begründet, wird durch das derzeit bestehende DBA-USA nicht vor dem Eintritt einer österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerung hinsichtlich der…
Werden Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Muttergesellschaft gehalten, so ist die österreichische Muttergesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der italienischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn…
3.3.9 Auslandsbezug Rz 409: § 7 Abs. 3 KStG 1988 umfasst auch die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichteten Steuerpflichtigen vergleichbaren, unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften (Ort der Geschäftsleitung im Inland); alle Einkünfte dieser Körperschaften sind den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen…