42.5.2 § 3 EStG 1988 Randzahl 10033: entfällt Rz 10041: § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 - Schweizerische Mutterschaftsentschädigung mit inländischem Wochengeld vergleichbar? (Rz 41) (2010) Eine in Österreich ansässige Arbeitnehmerin erhält von ihren Schweizer Arbeitgeber im Lohnausweis offen ausgewiesenes Mutterschaftsgeld ausbezahlt…
…die an eine Person deshalb gegeben wird, damit sie sich einer der in Rz 5254a genannten freiberuflichen Tätigkeiten widmen kann. Stipendien stellen daher auf Grund dieser Zielsetzung wirtschaftlich einen Einkommensersatz dar (zB Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien, Forschungsstipendien für Wissenschaftler). Preise für insbesondere wissenschaftliche Arbeiten sind nicht vom…
…beschränkt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Stipendium (EStR 2000 Rz 101b). Rz 33: Stipendien, die im Rahmen einer Schulausbildung oder Studienausbildung gewährt werden (insbesondere Dissertationsstipendien und Diplomarbeitsstipendien) fließen außerhalb der Einkunftsarten des EStG zu, sofern es sich um Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten handelt, die…
…61." Beschwerde vom 28. August 2019 Durch den steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers wurde das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben und darin ausgeführt: "Wie bereits vorgebracht ist It. VFGH ein Dissertationsstipendium nicht steuerpflichtig. Es war auch nicht für den eigenen Erhalt gedacht, dafür gab es ja die…
…die in weiterer Folge wörtlich wiedergegeben werden, folgende Fälle unterscheiden: „Stipendien, die im Rahmen einer Schulausbildung oder Studienausbildung gewährt werden (insbesondere Dissertationsstipendien und Diplomarbeitsstipendien) fließen außerhalb der Einkunftsarten des EStG zu, sofern • es sich um Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten handelt, die nicht wirtschaftlich verwertet werden,…
…2011/13/0060) sind Stipendien, die während eines aufrechten (karenzierten) Dienstverhältnisses zu einer Universität gewährt werden, steuerpflichtig; Dissertationsstipendien, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zufließen, sind hingegen dem Grunde nach unabhängig von der Höhe des Stipendiums nicht steuerbar (Erkenntnis vom 29.7.2014, 2011/13/0060). Nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Dr. Bf. , vertreten durch RA , gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.01.2011, betreffend Einkommensteuer 2003, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13. Februar 2012 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…