…L 345 vom 29.12.2011 S. 8 in der geltenden Fassung; "Mutter-Tochter-Richtlinie") nicht für Directive-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll also unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich…
…EStG 1988 ist es, die Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zustehen würden, zu verhindern ("Directive Shopping"). Insbesondere sollen reine Sitzgesellschaftenin der EU ansässige funktionslose oder funktionsarme Holdinggesellschaften (EU-BriefkastenfirmenSitzgesellschaften bzw. Briefkastengesellschaften), denen man sich bei…
… 22 BAO. Sinn und Zweck der Missbrauchseinschränkung nach § 94a Abs 2 Z 2 EStG 1988 idF BGBl I Nr 180/2004 ist laut VwGH die Verhinderung des "Directive Shopping", das heißt der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst…
…vom 4.12.2017, RV/7106377/2016, den Antrag auf KESt-Rückerstattung der LuxCo 1 im Wesentlichen mit Missbrauch iSd § 22 BAO und Directive-Shopping abgewiesen. Dieses wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 27.03.2019, Ro 2018/13/0004, aufgehoben. Demnach sei die Rückerstattung…
…Betrachtungsweise ist die Ausschüttung offensichtlich der Cayman Gesellschaft bzw. den dahinterstehenden Anteilsinhabern eines australischen Pensionsfonds zuzurechnen. Es spricht daher alles dafür, dass im Sinne des Directive Shopping, die ausgeschüttete Dividende nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer auch tatsächlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann, weswegen spruchgemäß zu entscheiden war." …
…RF" (Russland?) und nicht in Zypern ansässig seien. Dieser Widerspruch wäre noch aufzuklären. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass sich das ,,Directive Shopping" bei jeder europäischen Beteiligung auswirken würde, nicht lediglich bei der hier vorliegenden Beteiligung. Das Vorbringen, dass die Bf. eigene Mitarbeiter beschäftige, sei bereits…