…daraus gewonnenen Gesamtreisedauer von 1.576 Stunden errechnete der Bw. sodann die unter dem Titel Werbungskosten geltend gemachten sogenannten Differenzreisekosten (Diätendifferenzen) in Höhe von € 2.839,36 ([KZ 721] = Tagesgelder für 1.576 Std. à € 2,20 = € 3.467,20…
…Tätigkeit in Höhe von 4.223,88 € geltend. Das Finanzamt anerkannte hievon Reisekosten im Ausmaß von 907,32 €. Die Nichtanerkennung der Werbungskosten in Höhe von 3.316,56 € (Diätendifferenzen und Differenz-Km-Geld) wurde wie folgt begründet: "Eine beruflich veranlasste Reise gem. …
…€ 33,10) nicht der Fall, sodass nur für 5 Tage Tagesgelder infolge Kaufkraftunterschied anzuerkennen waren. Für Japan (Taggeld 65,60 €) wurde für 5 Tage voll und für 4 Tage Diätendifferenzen anerkannt. Die Berücksichtigung von Nächtigungspauschalsätzen kommt ab dem 5. Tag nicht in Betracht…
…können, als Beweismittel vorgelegen seien. Als Einsatzgebiet seien auf jeden Fall der politische Bezirk in dem sich die Arbeitsstätte befinde und in der Regel die an diesen Bezirk angrenzenden politischen Bezirke zu verstehen. Aufgrund dieser Regelung hätten Diätendifferenzen für die Bezirke Linz, Linz-Land, Rohrbach…
…beim Österreichischen Bundesheer mit Dienstort ***2*** (***4***) beschäftigt und beantragt für die Zeit der Dienstzuteilung in ***1*** und ***2*** Diätendifferenzen (= Differenzwerbungskosten für Verpflegungsmehraufwand) in der Höhe von insgesamt € 2.976,50. Für den Dienstort ***2*** (=Mittelpunkt der Tätigkeit) besteht kein Anspruch auf Tagesgelder…
…98 €) nicht anerkannt werden können. In den Jahren 2010+2011 seien in den eingereichten Erklärungen als auch mittels Beschwerde keine entsprechenden Diätendifferenzen beantragt worden. Auswärtige Berufsausbildung Da für die Berechnung der unzumutbar langen Fahrzeit von Wohnort bzw. Ausbildungsort auszugehen sei und nicht von Haus…
…keine Einkunftsquelle handelt. Es ist nachzuweisen, dass eine steuerliche Einkunftsquelle vorliegt (Prognoserechnung). 5. Die Berechnung der Diätendifferenzen für 2001 ist nachzureichen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 5. Oktober 2002 wurde vom Abgabepflichtigen ausgeführt: ad 1) Die Empfänger der Leibrente sind L und NM , Adresse2, mit jeweils…
…ÖStZB 2003, 20). Für die Beurteilung, ob die geltend gemachten Diätendifferenzen als Werbungskosten in Betracht kommen, bedarf es weiterer Feststellungen hinsichtlich Zeit, Ort und Häufigkeit der Fahrten. Das Finanzamt konnte aber trotz wiederholtem Ersuchen (Vorhalt vom 23.5.2006 und vom 31.5.2006) nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Susanne Osinger, Josef Gloss und Günter Hödl über die Berufung X, vertreten durch Y, vom 28. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom 19. April…
Der im ärztlichen Gutachten zur Nachuntersuchung im Pflegegeldverfahren vom März 2015 dargestellte Pflegebedarf des Bf von mtl. 92 Stunden entfällt zum weitaus überwiegenden Teil auf Unterstützung bei der täglichen Haushaltsführung und bei Alltagsbesorgungen. Ein über die unentgeltliche Beistandspflicht der Gattin hinausgehender Pflegebedarf ist daraus nicht…
12.5.2.3 Krankendiätverpflegung Rz 845: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit…
Die für die öffentliche Verwaltung geltenden Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen einen Abzug nicht zwangsläufig erwachsener Kosten der privaten Lebensführung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG nicht, sondern stehen diesem geradezu diametral entgegen. Da der Abzug eines Aufwandes als außergewöhnliche Belastung ein kumulatives…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 5. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Ebenso erweisen sich die im Rechtsmittelverfahren eingewendeten verfassungsrechtlichen Bedenken des Bf als unbegründet, da - wie in der BVE zutreffend angemerkt - der Grund für die Ablehnung einer Berücksichtigung der geltend gemachten Fahrtkosten im Fehlen zwingend erforderlicher Merkmale für eine Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere im Fehlen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 31. Juli 2019 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Anschrift***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, 5026 Salzburg, Aignerstraße 10 vertreten durch Dr. Gerlinde Rieser, vom 8. Juli 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 5.8.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung vom 16.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27.11.2009 betreffend Einkommensteuer 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerden vom 21.12.2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., [Adr.], gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 2. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 13.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 07.06.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch EUROCON Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsges.m.b.H., Raiffeisenweg 3, 4770 Andorf, über die Beschwerde vom 25.4.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde XYZ vom 31.3…