…hatte, mit 01.01.2007 seinen Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich verlegt und im Jahr 2009 die Beteiligung verkauft, kommt die ab 2004 gültige Wegzugsbesteuerungsklausel des Art. 13 Abs. 4 DBA-Österreich/Schweiz zur Anwendung. Diese räumt der Schweiz als Wegzugsstaat das Recht ein…
…den damit verbundenen Erbübergang dieses bereits im Wegzugsjahr erloschene Besteuerungsrecht nicht nochmals "verloren" gehen. Wenn aber das DBA-Schweiz den "Verlust eines Besteuerungsrechts" als Bedingung für eine Wegzugsbesteuerung nennt, dann erfasst diese Wendung nicht nur den Verlust des Besteuerungsrechtes an einem im Veräußerungsgewinn aufgehenden Wertzuwachs…
…GmbH der Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988. Art. 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des…
…steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe von Artikel 13 Österreich zu. Die Wegzugsbesteuerungsklausel in Absatz 6 des Artikels schränkt allerdings das österreichische Besteuerungsrecht auf den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs ein. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der Zuzugsstaat hierbei verpflichtet…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
… 31 Abs. 2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland…
…der Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 unterliegt. Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des…
…Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven dieser Beteiligung, wodurch die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung gemäß …
…daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden, wäre dieser Veräußerungsvorgang von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein erfasst, sodass damit das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ausschließlich Liechtenstein zugewiesen wird. Dieses Besteuerungsrecht ist mit dem Veräußerungsvorgang verknüpft und ist folglich nicht…
…und das durch sie sodann ersatzweise für Österreich gesichert wird. Dieses Wegzugsbesteuerungsrecht betrifft aber nur den steuerlichen Wertzuwachs bis zum Zeitpunkt des Wegzuges. Die steuerliche Erfassbarkeit dieses Wertzuwachses geht, wie ausgeführt, auf Grund der Wegzugsklausel des DBA nicht verloren. Bundesministerium für Finanzen, 21. September 2009
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…Bilanzerstellung erneut das Verhältnis des Aktivvermögens ermittelt wird und das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt. Es käme daher zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988…
…dass bei einem Wegzug nach Großbritannien auf Grund von Art. 13 Abs. 3 DBA-Großbritannien sowie der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des…
…Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 zur gleichen Auslegungsproblematik bei der Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Niederlande). Im Fall des DBA-Irland wird diese Auslegung noch zusätzlich dadurch bestätigt, dass im englischen DBA-Wortlaut der Ausdruck "shares" verwendet wird…
…folglich keine Wegzugsbesteuerung mehr aus. Ein Wegzug in die Schweiz kann allerdings nicht in allen Fällen die Wegzugsbesteuerung vermeiden. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz ist zwar nicht auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz)…
…4 DBA-Schweiz vor; das geltende Abkommen vermag daher im Wegzugsfall das Besteuerungsrecht an Veräußerungsgewinnen nur in Bezug auf eine Beteiligung an einer österreichischen, nicht aber an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft aufrechtzuerhalten. Daher kommt nach dem geltenden DBA-Schweiz im Wegzugsjahr hinsichtlich der Beteiligung an der…
…veräußert er innerhalb eines fünfjährigen Zeitraumes seine Beteiligung an einer niederländischen GmbH, so bleiben die Niederlande gemäß Artikel 14 Abs. 5 DBA-Niederlande berechtigt, die in der Beteiligung angewachsenen stillen Reserven der Besteuerung zu unterziehen. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien…
…ausgelöst wird; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem DBA-Schweiz in einem solchen Fall das inländische Besteuerungsrecht an Gewinnen aus Veräußerungen von österreichischen Kapitalbeteiligungen noch durch fünf Jahre aufrecht erhalten wird. Denn wollte man die Wirkung des Abkommens anders verstehen und meinen, dass…
…da hierdurch ein "Umstand" eintritt, der zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den stillen Reserven der Beteiligung führt. Denn weder nach innerstaatlichem Recht noch nach DBA-Recht dürfte ein Veräußerungsgewinn, den die deutsche Privatstiftung aus dem Beteiligungsverkauf erzielt, in Österreich besteuert werden. Die österreichische Wegzugsbesteuerung…
Die Grundkonzeption des § 31 EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese…