…weshalb diese letztlich nur mehr in Japan steuerbar wären und das österreichische Besteuerungsrecht potentiell eingeschränkt würde (ähnlich auch UmgrStR 2002 Rz 72). Dennoch ist es aufgrund desr Neuabschlusses des DBA-Japan insofern zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs in Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen…
…OECD-MA zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass ein Vertragsstaat (in diesem Falle: Österreich) durch den Neuabschluss eines DBA nicht daran gehindert ist, den bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA entstandenen Wertzuwachs der Gesellschaftsanteile zu besteuern (Rz 32.1 des Kommentars zu Art. 13 OECD-MA)…
…observation") eingebracht. Der Staat, dem durch den Neuabschluss eines DBA das Besteuerungsrecht entzogen wird, soll der Bemerkung zufolge nicht daran gehindert sein, den bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA entstandenen Wertzuwachs zu besteuern (siehe Rz 32.1 OECD-MK zu Art. 13 OECD-MA; Loukota…
…Oktober 1986, 04 0101/72-IV/4/86. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. § 138 (1) BAO lautet: Auf Verlangen…
…und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA-Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. Kehrt also…
…04 0101/72-IV/4/86. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. Der BFH hat zu der Anwendung der 45…
…im Ausland ansässige Person; Die grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen ausländischen Betriebsstätten bei Einschränkung von österreichischem Besteuerungssubstrat; Die Änderung oder der Neuabschluss eines DBA, wenn hierdurch Österreich in seinem Recht auf Besteuerung jener stillen Reserven in Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens eingeschränkt wird, die bis zum Inkrafttreten…
…4 lit. b sublit. ii MLI). Weiters ist der Schiedsspruch nicht bindend, wenn beide Vertragsparteien des betroffenen DBA für die Möglichkeit einer abweichenden Verständigung gem. Art. 24 MLI optiert haben. In diesem Fall können die zuständigen Behörden innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Übermittlung des Schiedsspruches…
…die gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA-Griechenland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind:" | 1996 in S | steuerfreie Zinsen lt. Bw. | steuerfreie Zinsen lt. BP | Abweichung | Anleihe A | 12.647.979,00 | 2.424.991,00 | 10…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GesmbH & Co KEG gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Jakob Schmalzl gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck/Leitha betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Marina Polly, Wirtschaftstreuhänder & Steuerberaterin, 1050 Wien, Krongasse 8/6, vom 6. Mai 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Korneuburg vom 4. April 2002 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Susi Rathauscher, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 1996 bis 1998 und 1999 entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11…
Dies ist bei unserem Mandanten keineswegs der Fall, die Homepage und die nachweislichen Bemühungen um Belebung des Geschäftes in diesem Berufsfeld dokumentieren dies eindeutig. Unser Mandant hat seine Arbeitszeit in seinem angestammten Beruf bereits reduziert, die streitgegenständliche Tätigkeit ist bereits aufgenommen worden, unser Mandant setzte…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, 1130 Wien, Hietzinger Kai 133/Top 201, vom 23. Dezember 2011 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ im Beisein der Schriftführerin VB Angelika Ganser über die Berufung des Bw., vertreten durch die Peter A. Grüner & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. & Co. Kommandit-Partnerschaft, vom 18. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Mitglieder S im Beisein der Schriftführerin T in der Beschwerdesache der Bw., vertreten vom DrA, vom 5. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Mai 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Ploner, Mag. Josef Bramer und Dr. Georg Lamp im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Stb-Kanzlei, gegen die…