RIS AI
104 902 Treffer407 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0459-W/061. Normverbrauchsabgabepflicht für Fahrzeuge der Marke Hummer H2? 2. Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Luxuslimousinen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

…daher umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen, sondern sonstige Leistungen eigener Art (Chauffeur- und Limousinen-Service), die dem Normalsteuersatz unterliegen. Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. Da sich aus oben genannten Gründen keine Änderungen bei der Umsatzbesteuerung der Jahr 2003 und 2004 ergeben, bleibt die Besteuerung…

BFG RV/2101145/2019Fahrten mit Stretchlimousinen unterliegen als Personenbeförderung dem begünstigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 6 UStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

…Stretchlimousinen erfolgt nach in den AGB des Unternehmens festgeschriebenen Kriterien und stellt bei Annahme einen Vertrag dar. Der Fuhrpark der zu mietenden Kfz besteht aus mehreren verschiedenen Ausführungen von Stretchlimousinen, aus denen der Mieter nach Verfügbarkeit wählen kann. Die Limousinen werden mit Chauffeur gemietet bzw…

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

UFSW RV/2048-W/09Besteuerung der Umsätze eines Begleitservice (Escortservice)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011Teil 2/2

…benötigen einen Chauffeur, einen Assistenten oder eine Limousine? All dies stellt kein Problem dar wir sorgen gerne für Ihre Sicherheit ..." Weiters wurden zusätzliche Dienstleistungen angeboten: "Es ist spät abends und Sie buchen ein Date aber leider sind Ihnen die Getränke oder die Zigaretten ausgegangen oder…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04203. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Absetzfahrten und Abholfahrten (siehe Arbeitsrichtlinie Personengelegenheitsverkehr im Nicht-EU/EWR-Bereich, GK-0410) und alle sonstigen nicht unter den Begriff "Kraftfahrlinienverkehr" fallenden gewerbsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen. (2) Grundsätzlich gelten im Gelegenheitsverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich die Vorschriften der Arbeitsrichtlinie…

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…13% (vgl. Rz 1439). Inlandsfahrten mit der Eisenbahn fallen unter den Steuersatz in Höhe von 10% (§ 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994). Rz 1302: Die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind, ist gemäß § 6 Abs. 1 Z…

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-04102.2.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Gebiet der letztgenannten Vertragspartei geschlossen wurden, oder vorher von demselben Verkehrsunternehmer bei einer Absetzfahrt (Abschnitt 1.2.3.) in das Gebiet der Vertragspartei gebracht worden sind, in dem sie wieder aufgenommen und in das Gebiet der Vertragspartei, in der das Fahrzeug zugelassen ist, befördert werden…

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als Gelegenheitsverkehr auch dann nicht, wenn sie…

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91, 4.bilaterale Vereinbarungen…

UFSG RV/0015-G/04Nachweis darüber, dass die monatliche Fahrtstrecke der mit einem arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug privat gefahrenen Kilometer nicht mehr als 500 km monatlich (6.000 km jährlich) beträgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2007

…zur Anwendung gelangen würde, da die monatliche Kilometerleistung für private Fahrten unter 500 km liegen würde. Am x.x.xx wurde der Konkurs über das Vermögen der Berufungswerberin eröffnet. Über die Berufung wurde erwogen: Der mit 25% und daher im Sinne des § 22 Z 2…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.), Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) und Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) sowie alle sonstigen nicht unter den Begriff "Kraftfahrlinienverkehr" fallenden gewerbsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen.