IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. September 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. April 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
3.3.18a Trinkgelder (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988) Rz 92a: Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nur bei Vorliegen sämtlicher nachstehend genannter Voraussetzungen gegeben: Das Trinkgeld muss ortsüblich sein (Rz 92b bis Rz 92d) Das Trinkgeld muss einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von…
…und weitere, im Detail angeführte Belege in Kopie. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf. erzielte im Jahr 2023 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als "Casinoangestellte". Arbeitgeberin war die ***DG*** (***DG-HR***), ***DG-PLZ*** ***DG-Ort***, ***DG-Addr***, im Fürstentum…
…vom 17. August 2004). Keine Hinweise ergaben sich aufgrund der vorgelegten Unterlagen hingegen auf die von den Berufungswerbern behauptete langfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Casinoangestellte. Zur Frage, welche Appartements konkret langfristig an Casinoangestellte vermietet wurden, konnten die Berufungswerber auch über Vorhalt nichts näher ausführen. Der…
…Da das Casino nicht am Spiel beteiligt ist, werden bei Pokerspielen z.B. verrechnet Zimmermiete, Miete des Casinoangestellten, Startgebühr der Spieler, wobei die Gebühren manchmal mit den Wetteinsatzgrenzen steigen, oder für jedes Spiel eine Provision des Pots (10-15%). Pot ist die Summe aller Einsätze…
…Da das Casino nicht am Spiel beteiligt ist, werden bei Pokerspielen z.B. verrechnet Zimmermiete, Miete des Casinoangestellten, Startgebühr der Spieler, wobei die Gebühren manchmal mit den Wetteinsatzgrenzen steigen, oder für jedes Spiel eine Provision des Pots (10-15%). Pot ist die Summe aller Einsätze…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamtes Feldkirch vom 20.5.2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war Croupier (Angestellter der X). In seiner Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2021 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Croupier (Angestellter der X…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ****Bf.+ADRESSE**** gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 28. Mai 2008, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ML, F, K, vom 27. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. April 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Die Bf. stellte die Anträge, den Beschwerden stattzugeben und die Glücksspielabgabe jeweils mit 0 festzusetzen. Zusätzlich zu der im Wesentlichen gleichen Begründung wie in ihren Beschwerden vom 10. Dezember 2014 brachte die Bf. vor, dass der Verfassungsgerichtshof 30.6.2012, G 51/11 und VfGH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 16., 23. und 29. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2001 bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Wenn sie sagen, der Bw. hat in diversen Foren im Internet Mädchen gesucht, so ist das meines Erachtens ja in Ordnung, weil er schauen muss, er lebt ja von der Zimmervermietung bzw vom Getränkeverkauf. Er muss halt immer schauen, dass auf jeden Fall genug Mädchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Jänner 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Ri_1 und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache A. B., Str_1, Ort_1, StNr., 1. über die Beschwerde vom 14.11.2013 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 2. Juni 2021 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…