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UFSI RV/0275-I/10Berechnung des Malusbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

…2008 bis zum 31. Dezember 2009 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Absatz 3 dieser Bestimmung lautet: "Bei Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes: Z…

UFSW RV/2492-W/10Gemeinschaftsrechts- und Verfassungsrechtskonformität des § 6a NoVAG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…neuen § 6a NoVAG keinerlei Bestimmung, wonach in Folge der ergänzenden Besteuerung hinsichtlich des CO2-Ausstoßes dieser Abgabenhöchstsatz von 16% der Bemessungsgrundlage nicht mehr in Geltung stehen würde. Es sei vielmehr so, dass trotz der Novelle und der damit in Zusammenhang stehenden Abgabenerhöhung bzw. allenfalls auch…

UFSW RV/3582-W/09Gemeinschaftsrechts- und Verfassungsrechtskonformität des § 6a NoVAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…neuen § 6a NoVAG keinerlei Bestimmung, wonach in Folge der ergänzenden Besteuerung hinsichtlich des CO2-Ausstoßes dieser Abgabenhöchstsatz von 16% der Bemessungsgrundlage nicht mehr in Geltung stehen würde. Es sei vielmehr so, dass trotz der Novelle und der damit in Zusammenhang stehenden Abgabenerhöhung bzw. allenfalls auch…

EStR 2000 Rz 2392–23946.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Recht, pro Zertifikat eine Tonne CO2 im Kalenderjahr zu emittieren. Ein gewisses Kontingent an Zertifikaten wird zunächst den Emittenten vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für jeweils ein Kalenderjahr unentgeltlich zugeteilt; die Zertifikate müssen sodann entsprechend dem CO2-Ausstoß bis zum 30…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…der ermäßigte Steuersatz von 10% gemäß § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 zur Anwendung gelangt.   6. E-Fahrzeug 1 (Überlassung eines PKW mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer an einen Arbeitnehmer) 6.1. Bezughabende Norm § 3a Abs. 1a , § 3a Abs…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fahrgestell) der Klasse N1 der durch den Aufbau höchstmöglich erreichbare CO2-Emissionswert ausgewiesen, ist dieser heranzuziehen, wenn er nach den Vorgaben des WLTP-Messzyklus gemessen wurde, unabhängig davon, ob es sich um den tatsächlichen CO2-Ausstoß des konkreten Kraftfahrzeuges handelt oder es sich um einen…

KfzBStR 2021 Rz 993–997B.6.2.2.5.2. Rechtslage 1. Jänner 2013 bis 28. Februar 2014, idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der einen CO2-Ausstoß von 240 g/km aufweist | (240 g/km - 150 g/km) x 25 Euro = | 2.250 Euro | (240 g/km - 170 g/km) x 25 Euro = | 1.750 Euro | (240 g/km - 210 g…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…l - 2 l) x 2 = 16% | 1.600,00Euro | Gemäß § 6a Abs. 1 Z 1 - Bonus CO2-Ausstoß (< 120 g/km) | -0,00Euro | Gemäß § 6a Abs. 1 Z 3 - Bonus NOx (bei Diesel plus Partikelemission) | - 0,00 Euro…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 52/2009). Dieser Erhöhungsbetrag umfasst nur den NoVA-Grundbetrag und nicht den Bonus-Malus. Beispiel 1 - Benzinfahrzeug mit CO2…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile mit Basisfahrzeug der Klasse N), die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen wurden und für die kein CO2-Ausstoß nach der Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt wurde (wie z.B. bei Wohnmobilen, auslaufenden Serien, etc…

UStR 2000 Rz 1984–198512.2.7. Vorsteuerabzug bei Personen-, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Kleinbus im Sinne des § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002), kann der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen unabhängig vom CO2-Ausstoß geltend gemacht werden, weil die Antriebsform keine Voraussetzung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 ist. Rz 1985…

UFSI RV/0474-I/10Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der CO2-Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2010

…ermittelt: | Gem. § 6a Abs. 1 Z 2 lit. b NoVAG - Malus CO2-Ausstoß | 1.125,00 Euro | Gem. § 6a Abs. 4 NoVAG - Malus bei Dieselmotoren | 300,00 Euro | Summe Bonus/Malus (39,58% von 1.425,00 € lt. Vergleichsrechnung)…

UFSI RV/0472-I/10Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der CO2-Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…Die Normierung einer (wie immer berechneten) Obergrenze für den von den Schadstoffemissionen abhängigen Zuschlag würde dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen, wollte der Gesetzgeber doch gerade die Anschaffung bzw. den Import von Kraftfahrzeugen mit zB besonders hohem CO2-Ausstoß unattraktiv machen. Der Vollständigkeit halber sei noch angefügt, dass …

UFSI RV/0473-I/10Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der CO2-Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…1 B-VG nicht eingeräumt ist. Von einer "exorbitanten Besteuerung" könnte im Berufungsfall - bei einem "Malus" für den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs von 175 €, dem ein "Bonus" auf Grund des niedrigen NOx-Wertes von 200 € gegenübersteht - ohnehin keine Rede sein. V.) Zu den…

BFG RV/4100602/2013Rückerstattung des CO2-Zuschlages ("Malus") zur Nova bei erstmaliger Fahrzeuganmeldung im Gemeinschaftsgebiet vor dem 01.07.2008
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2016

…10 NoVAG) eine emissionsabhängige Nova (das Bonus-Malus-System) eingeführt. Demnach erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2 - Ausstoß - wie vorliegend - größer als 180g/km (ab 1. Jänner 2010 größer als 160g/km) ist. Nach dem Urteil " Ioan Tatu " ist es einem Mitgliedstaat verboten…

BFG RV/4100058/2024Anwendung des § 6 Abs. 6 Z 2 NoVAG bei einem MB Sprinter (Basisfahrzeug) mit Aufbau (Hebearbeitsbühne), wenn ein CO2 Wert nur für das Basisfahrzeug vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.10.2025

…angelegt und eine Zulassungssperre gesetzt. In der GDB scheint als CO2 Wert "341" (bezieht sich auf CO2 Ausstoß in g/km) auf. In weiterer Folge wurde das Fahrzeug von der Firma ***NN*** vervollständigt und wurde eine Hubarbeitsbühne auf das Basisfahrzeug aufgebaut. Mit dem CoC- Papier…

KfzBStR 2021Lastkraftwagen (Klasse N1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2 | 80% | CO2 > 208* g/km = € 80, -- je Gramm über 208* g/km (*238 g/km bei NEFZ) | € 350 | Abzugsposten kann zu keiner Steuergutschrift führen | 01.01.2024 - 31.12.2024 | (CO2-Ausstoß - 150) durch…

KfzBStR 2021Krafträder (Klasse L3e, L4e, L5e und L7e / KN 8711)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…cm3) × 0,02 | 30% | CO2--EmissionswertAusstoß > 150 g/km => 150 g/km 20 Euro je Gramm über 150 g/km | Keiner | Bis 125 cm3 vom Anwendungsbereich ausgenommen | 01.01.2022 - 31.12.2022 | (CO2-Ausstoß - 55) / 4…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Light-Duty-Verfahren (Euro 6) homologierte Kraftfahrzeuge besteht daher jedenfalls die Möglichkeit zur Ermittlung des für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe maßgeblichen Wertes über die Erhöhung des CO2-Ausstoßes des unvollständigen Kraftfahrzeuges um 5%. Daneben kann zur Ermittlung dieses Wertes der Wert eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges…

KfzBStR 2021 Rz 949–954B.6.2. Rechtslagen bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…10 g/km x 20 Euro = 200 Euro | Bemessungsgrundlage | 2.000 Euro x 20% = 400 Euro | CO2-Austoß > 150 g/km | 10 g/km x 20 Euro = 200 Euro | gesamter NoVA-Betrag | 600 Euro B…