… 224 AktG nicht. Im Falle a) kommt es entweder zu einer Passivierung auf Rücklage mit der gleichen Wirkung wie in Beispiel 1, unter Umständen zu einem Buchgewinn, der ebenfalls nicht steuerwirksam sein kann. Im Falle b) kommt es stets zu einem steuerneutralen Buchverlust. Rz 998…
…b) 20.000. Kommt es bei der übernehmenden B-GmbH zur Buchwertübernahme, entsteht im Falle a) ein Buchgewinn von 10.000 (der Sachzugang von 45.000 übersteigt die Kapitalerhöhung von 35.000 um 10.000), der als Agio einer Kapitalrücklage zuzuführen ist, im Falle b)…
…1 und 2 erfolgt ist, ein daraus entstehender Buchgewinn oder Buchverlust bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens und des Gewerbeertrages der übernehmenden Gesellschaft außer Ansatz bleibt. Dieser auf dem klaren Wortlaut der Bestimmung gestützten Rechtsauffassung ist auch der Verwaltungsgerichtshof im Zuge des Erkenntnisses vom 25…
…auszuweisende Abfindungsverpflichtung an Minderheitsgesellschafter reduziert. Auf Ebene der Gesellschafter (steuerrechtlicher Rechtsnachfolger, siehe Rz 486) der errichteten Personengesellschaft entstehen Buchgewinne oder Buchverluste dadurch, dass der Rechtsnachfolger umwandlungsbedingt seine betriebsvermögenszugehörige Beteiligung an der übertragenden Kapitalgesellschaft durch die Beteiligung an der übernehmenden Personengesellschaft ersetzt. In der Differenz zwischen…
…Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt somit nicht vor. Mit den weiteren Berufungsausführungen, die Veräußerung des Mitunternehmeranteiles an den X-Werken habe zu keinem Liquiditätsüberschuss, sondern nur zu einem Buchgewinn geführt, wird ebenfalls kein Nachsichtsgrund einsichtig gemacht, weil diesbezüglich kein Zusammenhang mit der Abgabeneinhebung besteht…
…30% der Nominalforderung) und der Passivierung auf Kapitalrücklage in gleicher Höhe vor. Eine juristische Sekunde später bewirkt die Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (Confusio) den Wegfall von Aktivum und Passivum, der sich ergebende Saldo ist als "nicht mehr werthaltiger Teil der Forderung" ein steuerwirksamer Buchgewinn.
…2.3.6.1. Umwandlungsgewinn und Umwandlungsverlust Rz 529: Bei einem Rechtsnachfolger, der keine Bücher führt, sind die den steuerneutralen Buchgewinnen oder Buchverlusten (Rz 529 ff) entsprechenden Umwandlungsgewinne und Umwandlungsverluste in analoger Anwendung der Regelung des § 9 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral. Dies gilt auch für…
…ein Betrag von 100 aufwandswirksam wird. Im Jahr 02 sind 100 außerbilanzmäßig abzusetzen. Im Jahr 03 entsteht unternehmensrechtlich durch die Veräußerung ein Buchgewinn von 250. Steuerlich sind das dritte Siebentel in Höhe von 100 und zusätzlich 150 außerbilanzmäßig abzusetzen. In den Jahren 04 und 05…
…Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens dem gemeinen Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenübergestellt und der Unterschiedsbetrag der Besteuerung zu Grunde gelegt wird. Der steuerpflichtige Schlussgewinn ergibt sich somit aus dem nach allgemeinen Grundsätzen ermittelten laufenden Gewinn und dem Buchgewinn, wobei auf Grund der vorgenommenen Gegenüberstellung sichergestellt wird…
…stream-merger wird die Beteiligung an der Tochter-Körperschaft durch das Vermögen derselben ersetzt, ohne dass sich bei den beiden Gesellschaftern der stillen Mitunternehmerschaft - abgesehen von einem steuerneutralen Buchgewinn oder Buchverlust - etwas ändert. Bei einem Down-stream-merger ist der atypisch Stille - bei Vorliegen einer…
…in dem Verhältnis zu mindern ist, in dem sich der Wert der übertragenden Körperschaft durch die Einbringung vermindert hat. Vom Beteiligungswert wird daher nicht der gesamte Buchwert des Einbringungsvermögens abgezogen. Daraus ergibt sich ein Buchgewinn bzw. Buchverlust, der steuerneutral ist. Ein Abziehen des Buchwertes des…
…ist und der Konkurs angemeldet werden musste. Dieser wurde aber mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Der vom Finanzamt herangezogene Gewinn im Jahre 2007 ist nur ein abstrakter Buchgewinn der Firma gewesen. Als einziger Gesellschafter hat Herr B ein Arbeitseinkommen bezogen, weil dieser das Bauprojekt auch abgewickelt…
…auch Vermögensvermehrungen auf Grund von Einlagen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, Vermögensverminderungen durch eine Einlagenrückzahlung auf Grund einer ordentlichen Kapitalherabsetzung und Buchgewinne auf Grund einer nominellen Kapitalherabsetzung und Personensteuervergütungen. Nicht als Teil des Einkommens einer Körperschaft zu erfassen sind auch Vermögensveränderungen, die mit Wirtschaftsgütern im Zusammenhang stehen…
…die Einlagenrückgewähr auf Grund einer ordentlichen Kapitalherabsetzung, Buchgewinne auf Grund einer nominellen Kapitalherabsetzung oder Personensteuervergütungen. Buchgewinne dieser Art fallen nicht im Rahmen der Einkunftsarten, sondern als Folge gesellschaftsrechtlicher Vorgänge an und führen demgemäß zu keiner Steuerpflicht (siehe Rz 486 bis 536). Rz 1314: Ebenso liegen…
…Ausnahmefällen sind mangels Ausgabe von Anteilen an die Gesellschafter nicht die Regeln der §§ 36 und 37 UmgrStG über die Behandlung der Anteilsinhaberebene, sondern die Bestimmungen über die Steuerneutralität von Buchgewinnen und Buchverlusten, bei der spaltenden Körperschaft § 33 Abs. 7 UmgrStG und bei der übernehmenden Körperschaft …
…der gezeichneten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital des Geschäftsherrn teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftig ihm zugewiesene Buchgewinne zu verrechnen. Der Geschäftsherr erhält im Jahr 1998 einen Vorweggewinn in…
… 9 teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige ihm zugewiesene Buchgewinne zu verrechnen. Der Geschäftsherr erhält im Jahr 1999 einen Vorweggewinn in Höhe von 6% der atypisch stillen Einlage als…
…der einzubezahlenden stillen Gesellschaftereinlagen teil. Verluste über die Höhe des Nominales der stillen Gesellschaftereinlagen sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit maximal 130 % des Nominales begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste gehen…
…201/1996 erhielt § 3 Abs. 2 UmgrStG folgende Fassung: Buchgewinne und Buchverluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. Gleichzeitig wurde dem 3. Teil des Umgründungssteuergesetzes folgende Z 4 angefügt: 4.a) Die Abschreibung eines nach § 3 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…des Unternehmens im Verhältnis der einbezahlten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit max…