…habe diese Formvorschrift beachtet und damit die Voraussetzung einer vollständigen, richtigen und widerspruchsfreien Abgabenerklärung erfüllt. Die sonstigen Bezüge seien in der beiliegenden Aufstellung vor dem gesamten Bruttoerwerb gesondert ausgewiesen. Der Lohnausweis als Beilage sei klar und sowohl in sich, als auch mit dem Formular widerspruchsfrei…
…Dezember 2013 beim Finanzamt elektronisch eingelangtem Anbringen Beschwerde mit folgender Begründung: ""Entgegen der Bemerkung in der Begründung des Bescheides wurden die vorgelegten Belege nicht vollständig bearbeitet. Im Lohnausweis war der Bruttoerwerb mit CHF 38.135,05 ausgewiesen. Dieser Betrag wurde unter der Lohnart 350 erfasst…
…2001 ergab sich für die Zeit vom 1. Feber bis 16. August 2001 betreffend die Tochter des Bw ein Bruttoerwerb von sfr 6.383,00 und für das Jahr 2002 für die Zeit vom 1. Jänner bis 30. September 2002 von sfr 13.751,00…
…2007 für den Berufungswerber seitens der Modellguss GD-Labor Anstalt in N, FL, über einen Bruttoerwerb total von 54.600,00 SFr., unter den Abzügen befindet sich die Position "Quellensteuer" mit 2.184,00 SFr. Datiert ist der Lohnausweis mit 12.7.2010. Anlage 8…
…00 SFr.; Lohnausweis der Firma Modellguss GD Anstalt, N, FL, für 1.1.2007 bis 31.12.2007, Bruttoerwerb 61.100 SFr,. Abzüge 2.688,40 SFr, darin 2.444,00 SFr. Quellensteuer. Anlage C) Schreiben der Frau OS, in welchem sie erklärt, ab Jänner…
…halber' Sachbezug in Höhe von 153,09 € angesetzt. Unter normzweckgerechter Anwendung des § 4 Abs. 6 der VO BGBl II 2001/416 ist zum Bruttoerwerbspreis des Vorführwagens (inkl. USt und Nova), hier in Höhe von 20.412 € ein Zuschlag von 20% (4.082,40…
11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf. , Gde X , K-Straße-xx , gegen den Bescheid des Finanzamtes Y , Gd Y , H-Straße-yy , vom 12. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. September 2014 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. September 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in der Beschwerdesache des Bf. , Gde. , Str. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, Reichsstraße 154, 6800 Feldkirch, vom 28. November 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: 1) Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Wolfgang Fidler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…