…berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthält. Im Falle der Entrichtung der Gebühr durch Verwendung von Stempelmarken ist diese mit den Stempelmarken versehene Urkunde sieben Jahre aufzubewahren. Für Parteienvertreter (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z. 4 GebG…
10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…
… jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Rz 300: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt. Rz 301: Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr…
…wobei nicht die Bogen der Urkunde insgesamt zählen, sondern nur die Bogen des Beglaubigungsvermerkes, unabhängig davon, auf wie vielen Bogen die beglaubigten Unterschriften erfolgten. Rz 615: Werden auf einem Bogen mehrere Unterschriften beglaubigt, so ist die Gebühr für jede Beglaubigung mit gesonderter Beglaubigungsklausel zu entrichten…
…Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382…
…Rechtsgeschäft keine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen Vergleich wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen…
…Urkunde gemacht werden. Rz 111: Die Gebührenpflicht von aus mehreren Bogen bestehenden Schriften ist verschieden geregelt: von jedem Bogen die im Gesetz angegebene Gebühr (zB § 14 TP 5 GebG); bei den Schriften gemäß § 14 TP 2 und TP 7 Abs. 1 Z 4 und 5…
…Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.7. Bewilligung der Namensänderung Rz 310: Nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung des Familien- oder Vornamens zu bewilligen. Die amtliche Ausfertigung über diese Bewilligung unterliegt der Gebühr nach § 14 TP 2 Abs…
…Nicht jede erteilte Befugnis schlechthin, sondern nur eine solche ist gebührenpflichtig, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine bestimmte Person berechtigt. Beispiel für gebührenpflichtige Bewilligungen: Befugniserteilung zur Führung von Hausapotheken durch Ärzte (Apothekengesetz) Rz 288: Ausschließlich sachbezogene Befugniserteilungen begründen keine Gebührenpflicht nach § 14 TP 2…
…Zeugnisgebühr für jede weitere in die Auskunft aufzunehmende Person € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 17 lit. c sublit. bb BVwAbgV), keine Zeugnisgebühr Rz 1856: 5. Geburtsdatenauskunft gemäß § 295 Abs. 3 Exekutionsordnung Geburtsdatenauskunft aus dem OMR/ZMR: € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 3 BVwAbgV…
…nach der Anzahl der einzelnen Bergwerksberechtigungen zu entrichten, sondern nach der Anzahl der Grubenfelder, die die genehmigten Bergwerksberechtigungen bilden. 10.2.3. Mehrere Ausfertigungen über eine Bewilligung Rz 317: Werden über eine Bewilligung (Berechtigung, Bescheinigung) mehrere amtliche Ausfertigungen ausgestellt, so ist die Gebühr für jede…
…14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers), sonstige Schriften nach…
…sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage kommenden Tarifposten (VwGH 22.4.1991, 90/15/0072). Beispiel: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung nach § 14 TP 13 GebG in einem gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG gebührenpflichtigen Protokoll. Rz 155: Ist für einen gebührenpflichtigen Haupttatbestand…
…14 TP 14 Abs. 2 Z 22 GebG für die von Zulassungsstellen iSd § 40a KFG 1967 ausgestellten Bestätigungen in Typenscheinen über die Zulassung); Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die von Zulassungsbehörden des Bundes oder der Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den…
…Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. Durch die Ausdehnung einer (Simultan-)Hypothek auf eine weitere Liegenschaft, wird eine unter § 33 TP 18 GebG fallende Hypothek bestellt. 27.8.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1534: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach…
…8.1996, 96/16/0160). Rz 142: Wird dort, wo das für die jeweilige Materie anzuwendende Verfahrensgesetz es zulässt, an die Behörde keine (weder eine schriftliche noch eine automationsunterstützte oder sonst technisch mögliche) Eingabe gerichtet, sondern der Weg der telefonischen oder persönlichen Vorsprache gewählt, führt…
…eines gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäftes und dessen Festhalten in einer Urkunde zur Voraussetzung (Ausnahmen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz 1502 ff). Rz 1002: Bei den nach den einzelnen Tatbeständen des § 33 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine…
…gekommene Rechtsgeschäft. Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts entsteht mit Errichtung der Urkunde. Die Errichtung mehrerer Urkunden über dasselbe Rechtsgeschäft, führt hingegen nicht zu einer mehrfachen, sondern nur zu einer einfachen Gebühr. In Einzelfällen kann die Gebührenpflicht aber auch ohne Urkunde (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z…
…2.5.1. Inländische Zeugnisse Rz 173: Bei Zeugnissen nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder im Zeitpunkt der Hinausgabe. Dies gilt auch für die Sondertatbestände eines Zeugnisses, nämlich den Abschriften nach § 14 TP 1…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 5 GebG) Rz 492: Gebührenpflichtig sind sowohl Protokolle über Auslosungen von Wertpapieren als auch Protokolle über jede Art von Verlosungen (zB für die Ermittlung von Preisträgern bei einem Preisausschreiben). Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist die Abfassung des Protokolls durch…