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UFSS RV/0691-S/02Gebührenbefreiung des § 31 GebG auch für Urkunden, die nicht dem FA vorgelegt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2003

…berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthält. Im Falle der Entrichtung der Gebühr durch Verwendung von Stempelmarken ist diese mit den Stempelmarken versehene Urkunde sieben Jahre aufzubewahren.   Für Parteienvertreter (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z. 4 GebG…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Rz 300: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt. Rz 301: Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr…

GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wobei nicht die Bogen der Urkunde insgesamt zählen, sondern nur die Bogen des Beglaubigungsvermerkes, unabhängig davon, auf wie vielen Bogen die beglaubigten Unterschriften erfolgten. Rz 615: Werden auf einem Bogen mehrere Unterschriften beglaubigt, so ist die Gebühr für jede Beglaubigung mit gesonderter Beglaubigungsklausel zu entrichten…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtsgeschäft keine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen Vergleich wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen…

GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde gemacht werden. Rz 111: Die Gebührenpflicht von aus mehreren Bogen bestehenden Schriften ist verschieden geregelt: von jedem Bogen die im Gesetz angegebene Gebühr (zB § 14 TP 5 GebG); bei den Schriften gemäß § 14 TP 2 und TP 7 Abs. 1 Z 4 und 5…

GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.7. Bewilligung der Namensänderung Rz 310: Nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung des Familien- oder Vornamens zu bewilligen. Die amtliche Ausfertigung über diese Bewilligung unterliegt der Gebühr nach § 14 TP 2 Abs…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nicht jede erteilte Befugnis schlechthin, sondern nur eine solche ist gebührenpflichtig, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine bestimmte Person berechtigt. Beispiel für gebührenpflichtige Bewilligungen: Befugniserteilung zur Führung von Hausapotheken durch Ärzte (Apothekengesetz) Rz 288: Ausschließlich sachbezogene Befugniserteilungen begründen keine Gebührenpflicht nach § 14 TP 2…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeugnisgebühr für jede weitere in die Auskunft aufzunehmende Person € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 17 lit. c sublit. bb BVwAbgV), keine Zeugnisgebühr Rz 1856: 5. Geburtsdatenauskunft gemäß § 295 Abs. 3 Exekutionsordnung Geburtsdatenauskunft aus dem OMR/ZMR: € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 3 BVwAbgV…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach der Anzahl der einzelnen Bergwerksberechtigungen zu entrichten, sondern nach der Anzahl der Grubenfelder, die die genehmigten Bergwerksberechtigungen bilden. 10.2.3. Mehrere Ausfertigungen über eine Bewilligung Rz 317: Werden über eine Bewilligung (Berechtigung, Bescheinigung) mehrere amtliche Ausfertigungen ausgestellt, so ist die Gebühr für jede…

GebR 2025 Rz 510–51310.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers), sonstige Schriften nach…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage kommenden Tarifposten (VwGH 22.4.1991, 90/15/0072). Beispiel: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung nach § 14 TP 13 GebG in einem gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG gebührenpflichtigen Protokoll. Rz 155: Ist für einen gebührenpflichtigen Haupttatbestand…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 TP 14 Abs. 2 Z 22 GebG für die von Zulassungsstellen iSd § 40a KFG 1967 ausgestellten Bestätigungen in Typenscheinen über die Zulassung); Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die von Zulassungsbehörden des Bundes oder der Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. Durch die Ausdehnung einer (Simultan-)Hypothek auf eine weitere Liegenschaft, wird eine unter § 33 TP 18 GebG fallende Hypothek bestellt. 27.8.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1534: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…8.1996, 96/16/0160). Rz 142: Wird dort, wo das für die jeweilige Materie anzuwendende Verfahrensgesetz es zulässt, an die Behörde keine (weder eine schriftliche noch eine automationsunterstützte oder sonst technisch mögliche) Eingabe gerichtet, sondern der Weg der telefonischen oder persönlichen Vorsprache gewählt, führt…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäftes und dessen Festhalten in einer Urkunde zur Voraussetzung (Ausnahmen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz 1502 ff). Rz 1002: Bei den nach den einzelnen Tatbeständen des § 33 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gekommene Rechtsgeschäft. Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts entsteht mit Errichtung der Urkunde. Die Errichtung mehrerer Urkunden über dasselbe Rechtsgeschäft, führt hingegen nicht zu einer mehrfachen, sondern nur zu einer einfachen Gebühr. In Einzelfällen kann die Gebührenpflicht aber auch ohne Urkunde (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.5.1. Inländische Zeugnisse Rz 173: Bei Zeugnissen nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder im Zeitpunkt der Hinausgabe. Dies gilt auch für die Sondertatbestände eines Zeugnisses, nämlich den Abschriften nach § 14 TP 1…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 5 GebG) Rz 492: Gebührenpflichtig sind sowohl Protokolle über Auslosungen von Wertpapieren als auch Protokolle über jede Art von Verlosungen (zB für die Ermittlung von Preisträgern bei einem Preisausschreiben). Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist die Abfassung des Protokolls durch…