…wären, zumal von der Priesterausbildung an einer jener Ausbildungsstätten Maturanten, die nicht das genannte Oberstufenrealgymnasium bzw. das Bischöfliche Gymnasium sowie das Bischöfliche Seminar besucht haben, keineswegs ausgeschlossen sind. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt daher, gestützt auf die obzitierte Literatur und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die Auffassung, dass…
…dass die übernommenen priesterlichen Aufgaben freiwillig ausgeführt werden würden. In weiterer Folge erfolge ein Vergleich der Priesterweihe mit der Wirkung der Ernennung zum Beamten. Sofern die Aussage des bischöflichen Ordinariates wie in der Entscheidung gelautet habe, dass nach der Annahme der Pensionierung keine Verpflichtung mehr…
…Danach kommt insbesondere folgenden Einrichtungen Rechtspersönlichkeit zu: Der österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, der Vereinigung der Frauenorden, der Kirchenprovinz, der Diözese, dem Bischöflichen Stuhl, dem Kapitel, der Pfarrkirche (Kirchenfabrik), dem Pfründen- oder Benefizialvermögen, den Orden und Kongregationen, der Religiösen Gesellschaft, dem Weltlichen Institut…
…Ausbildung ein Erkenntnisprozess ist, der auch der Lehrenden selbst die Möglichkeit der Personalentwicklung bietet. Seminare die allgemein zugänglich sind und nicht ausschließlich auf die Anwendbarkeit im ausgeübten Beruf als Pädagogin abstellen, führen auf Grund der allgemeinen Art des Themas nicht zu Werbungskosten; auch dann nicht…
…Förderung der Allgemeinheit ist auch dann nicht gegeben, wenn die Vereinigung überwiegend Leistungen (Kurse, Seminare uÄ) gegen Entgelt anbietet und in erster Linie diejenigen Personen gefördert werden, welche die entgeltlichen Dienste der Vereinigung in Anspruch nehmen (VwGH 20.5.1987, 84/13/0267). Rz 27…