…war und bei einem Ersatztermin für eine Begleitperson hätte sorgen können. Es folgte eine Begutachtung am 7.8.2018. Im Gutachten vom 8.8.2018 wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit sich den Lebensunterhalt zu verschaffen keine Aussage getroffen werde könne…
…welchem der Bw., die nach Kenntnisstand fünf Jahre Volkschule (4. Klasse wiederholt) und zwei Jahre Hauptschule absolviert habe (lt. Gutachten FNP2 unfallbedingte Schulabsenz im Schuljahr 1990/1991), ein schizophrener Defektzustand nach einem im 12. Lebensjahr (Lj.) bei einem Autounfall erlittenen Schädelhirntrauma, sowie eine leichte Intelligenzminderung…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialmininsteriumservice entspricht der aufgezeigten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Linz…
…Rechtsfrage war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialministeriumservice entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der im Rahmen der Beweiswürdigung zu klärenden Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung…
…Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialministeriumservice entspricht der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Die Prüfung der Schlüssigkeit solcher Gutachten ist nichts anderes als eine…
…Gutachters, die Erwerbsunfähigkeit ist spätestens mit Juni 1998 eingetreten, wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Erwerbsunfähigkeit schon vor dem vollendeten 21. Lebensjahr der Bf vorgelegen war. Die diesbezügliche Beurteilung ist auch insofern nicht als ein Abgehen von der Bindungswirkung des Gutachtens…
…Tatsache zu berücksichtigen, dass mit dem Gutachten vom 4.1.2018 der Grad der Behinderung von bisher 50 % auf 30 % herabgesetzt wurde, da "Besserung" eingetreten sei. Zur Bindungswirkung von Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ist folgendes auszuführen: Als Folge der Bestimmung des § 8…
…Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Bundessozialamtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Die Prüfung der Schlüssigkeit solcher Gutachten ist nichts anderes als eine Würdigung dieses…
…auch VwGH 27.9.2012, 2010/16/0261), ist es dem Bundesfinanzgericht aufgrund der Bindungswirkung des Gutachtens verwehrt, diese Feststellung auf Grundlage eigener beweiswürdigender Erwägungen - selbst unter Bezugnahme auf die Krankengeschichte der betroffenen Person - zu treffen (vgl. zur Frage des "Wahrscheinlichkeitsmaßstabes" bei Feststellung des Zeitpunktes…
…Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialministeriumservice entspricht der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Die Prüfung der Schlüssigkeit solcher Gutachten ist nichts anderes als eine…
…noch der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsbehörde auf die Erstellung der Sachverständigengutachten Einfluss haben. Es wäre aufgrund der oben erläuterten Bindungswirkung dieser Gutachten rechtswidrig, von einer zutreffenden gutachterlichen Einstufung des Grades der Behinderung mit 40 % abzugehen, weil in angeblich "vergleichbaren" Fällen ein höherer Grad der Behinderung…
…auch VwGH 27.9.2012, 2010/16/0261), ist es dem BFG aufgrund der Bindungswirkung des Gutachtens verwehrt, diese Feststellung auf Grundlage eigener beweiswürdigender Erwägungen - selbst unter Bezugnahme auf die Krankengeschichte der betroffenen Person - zu treffen (vgl. zur Frage des "Wahrscheinlichkeitsmaßstabes" bei Feststellung des Zeitpunktes…
…war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Prüfung der Schlüssigkeit eines solchen Gutachtens ist nichts anderes als eine Würdigung dieses Beweismittels. Ob die Beweiswürdigung in dem Sinne…
…15.12.2017, RV/7102062/2017). 3.1.3.4. Bindungswirkung des BFG an schlüssige Gutachten des SMS 3.1.3.4.1. Allgemeine Ausführungen Zur Bindungswirkung von Gutachten des SMS ist festzuhalten, dass aus dem Erkenntnis des VfGH 10.12.2007, B 700/07…
…in Abhängigkeit zum gutachterlich festgelegten Zeitpunktes der Einstufung des Kindes ***2*** als "erheblich behindert über den Anspruchszeitpunkt der Bf. auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe zu befinden. 3.1.3.2. Bindung des BFG an schlüssige Gutachten des SMS Zur Bindungswirkung von Gutachten des SMS ist…
…steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Die Erwerbsunfähigkeit ist zwingend durch ein Gutachten gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967 nachzuweisen. 4.2.3. Bindungswirkung an schlüssige Gutachten des SMS Zur Bindungswirkung von Gutachten des SMS ist festzuhalten, dass aus dem Erkenntnis des VfGH 10.12…
…beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialmininsteriumservice entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Eine…
…des Finanzamtes wird auf die Bindungswirkung der Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen verwiesen. Das Vorliegen einer erheblichen Behinderung wird nicht in Abrede gestellt, allerdings wird die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2014…
…wird. Eine solche Rechtsfrage war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialministeriumservice entspricht der aufgezeigten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Einzelfall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über diesen Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.  …
…beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Sozialmininsteriumservice entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob in einem konkreten Fall die vorliegenden Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.  …