…ob Kapitaleinkünfte, bei denen Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, in die Veranlagung (zum besonderen Steuersatz) aufzunehmen sind (siehe Abschnitt 20.5.1). Die Formulierung wurde insoweit präzisiert, als nun im Falle der Regelbesteuerung ausdrücklich auch die an sich endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zum Gesamtbetrag der Einkünfte und zum Einkommen…
… 27 Abs. 3 EStG 1988 dar, deren Substanzanteil jedoch ebenfalls nicht unter den besonderen Steuersatz von 27,5% (vor 1.1.2016 von 25%) fällt (zum Nachlass einer Forderung siehe aber Rz 6143). Zum Verlustausgleich siehe Rz 6234. Auch Forderungen auf Kryptowährungen sind grundsätzlich vom…
…000,- . Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2014 wurde die vom steuerlichen Vertreter anteilig dem Gebäude zugeordnete Versicherungsentschädigung in Höhe von € 304.000,-- um den Buchwert des Gebäudes vermindert und die Differenz in Höhe von € 243.967,95 mit dem besonderen Steuersatz von 25 % versteuert…
… 27 Abs 3 EStG dar, deren Substanzanteil jedoch nicht unter den besonderen Steuersatz von 27,5% (vor 1.1.2016 von 25%) falle (Verweis auf Rz 6225a EStR). Ein (Teil-)Nachlass einer Darlehensforderung führe nicht zu positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen beim Darlehensnehmer und umgekehrt…
Die belangte Behörde hat daher im Jahr 2012 einen Betrag iHv 80.000,- Euro; im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus…
…verankerte Möglichkeit des Steuerpflichtigen, seine KESt-pflichtigen bzw. den besonderen Steuersätzen unterliegenden Einkünfte im Wege der Veranlagung zum Tarif besteuern zu lassen. Da nach dem BBG 2011 jedoch die Veranlagung von Kapitaleinkünften nicht mehr automatisch mit der Anwendung des progressiven Tarifs einhergeht, wird jene in…
…27a EStG 1988 nur auf dem neuen Besteuerungsregime unterliegendes Neuvermögen anzuwenden. Davon bestehen folgende Ausnahmen: Auf betrieblich gehaltenes Kapitalvermögen ist der besondere Steuersatz von 27,5% (bis 31.12.2015 von 25%) auch auf Altvermögen anzuwenden, sofern die Veräußerung (Realisierung) nach dem 31.3.2012…
…dem Einkommensteuertarif entspricht. 26.228.2 Besondere Besteuerung 26.2.128.2.1 Zusatzbesteuerung nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 Rz 1515: Die nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 der Zusatzbesteuerung zu unterziehenden Dividenden sind mit einem allgemeinen Steuersatz von 25% im Veranlagungsweg zu besteuern…
…E1a unter der Kennzahl 9305 bzw. in der Einkommensteuererklärung E1 unter dem Abschnitt "Betriebliche Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind" entsprechend einzutragen. 3.2.2.4.5.2. Endbesteuerung Rz 321: Liegt eine inländische depotführende Stelle vor, hat das inländische Kreditinstitut den…
… 30 Abs. 3 EStG 1988 bei Veräußerungen vor dem 1.1.2016 abzuziehen (siehe dazu Rz 777 ff). Der auf diese Art gesondert ermittelte auf Grundstücke entfallende Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% bzw. bei Veräußerungen nach dem 31.12…
…4 EStG 1988) Bedeutung. Dies gilt jedoch nur für die Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen. Mit dem besonderen Steuersatz besteuerte Einkünfte des Ehepartners sind hingegen für die Einkunftsgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 zu berücksichtigen (der Betrag unterliegt der…
…Abs. 2 EStG 1988. Diese wurden in der Steuererklärung unter KZ 857 (Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die kein besonderer Steuersatz anwendbar ist, Tarifbesteuerung) erfasst und erklärungsgemäß veranlagt (Einkommensteuerbescheid 2017 vom 21. Jänner 2019). Gegen diesen Bescheid richtete sich die Beschwerde vom 04.02.2019, welche…
…2 EStG zum Tragen käme. Die von der Beschwerdeführerin beantragte Regelbesteuerungsoption (§30a Abs 2 EStG 1988) wurde nicht berücksichtigt und die Besteuerung der Einkünfte nach dem besonderen Steuersatz nach § 30a Abs 1 EStG 1988 vorgenommen. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31. Oktober 2017 wurde die…
…2007 und dem angefochtenen Einkommmensteuerbescheid 2008 vorgenommene - und mit der vorliegenden Berufungsentscheidung (BE) bestätigte - Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von 25% jedenfalls günstiger für den Bw ist als es eine Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif wäre. Somit hat sich der Ansatz der…
… 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 bei der Steuerfestsetzung den gewährten Alleinverdienerabsetzbetrag von jeweils 1.329,00 € (siehe oben), beschränkte allerdings - im Rahmen eines so genannten "Günstigkeitsvergleiches"- die festzusetzende Einkommensteuer der Höhe nach mit dem besonderen Steuersatz des § 37 Abs. 8 EStG 1988…
…als unbegründet ab und verwies darauf, dass gemäß § 27a Abs 2 EStG 1988 Einkünfte aus Privatdarlehen keinem besonderen Steuersatz, sondern dem Einkommensteuertarif unterliegen würden. Der Bf brachte am 17.03.2025 über FinanzOnline einen Vorlageantrag bei der belangten Behörde ein. In der Begründung führte der…
…ob die in § 27a Abs. 1 EStG 1988 normierte Differenzierung zwischen dem besonderen Steuersatz von 25% für Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten und jenem von 27,5% ua. für die strittigen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der Bf. im Hinblick auf das Recht…
…die mit Einkünften in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a EStG 1988 anwendbar ist. Aufgrund dieser Rechtslage erscheint eine genauere Überprüfung des Veranlassungszusammenhanges jeder einzelnen Beratungsleistung der fünf verschiedenen Kanzleien mit dem Verkauf der Anteile zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend…
…€ | Arbeitnehmerabsetzbetrag | -54,00 € | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 625,49 € | Steuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (besonderer Steuersatz von 25%) | 39,37 € | Einkommensteuer | 664,86 € | Anrechenbare ausländische (Quellen)Steuer | -5,63…
…betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%) für 2013 wird mit 21.341,78 € festgesetzt. Die Berechnung dieses Betrages ist dem Ende Entscheidungsbegründung zu entnehmen. …