…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung am Gesellschaftanteil bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen ist dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…zu Recht erkannt: 1.) Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 293 BAO berichtigt und hat hinsichtlich des Bescheidbetreff zu lauten wie folgt: "Betreff: Beschwerde eingebracht bei der Bezirkshauptmannschaft X am 23.6.2014 unter Zl. xx3/14". 2.) Die Beschwerde wird im Übrigen gemäß …
…Sachverhalt eindeutig ergibt, war zu ErfNr2 zunächst der erste vom Bw am 9. Dezember 2009 mit der Fa. O-GmbH abgeschlossene Bestandvertrag (siehe dortigen Bescheidbetreff) mittels Bescheid vom 11. Jänner 2010 vergebührt worden. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Jänner 2010 teilweise…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Maria Gögl über den Antrag des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 17.1.2023 auf Bewilligung eines Auskunftsverlangens an Kreditinstitute gemäß § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) betreffend der Girokonten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Walter Summersberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Robert Aflenzer, Neubauerstraße 14/1, 4050 Traun, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2024 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 19. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 12. September 2023, Zahl: ***800000/000000/02/2023***, betreffend Gewährung der Zollbefreiung für Übersiedlungsgut…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2022 betreffend Nachsicht § 236 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Steuernummer ***, über die Beschwerde vom 1. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. August 2025, mit dem der Antrag auf Befreiung von der Gebühr…
Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt_A mit obiger Einnahmen-Ausgaben-Schätzung eine globale Schätzung der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus der Tätigkeit Personenbeförderung vorgenommen. Sowohl die Höhe der Entgelterlöse als auch die hiermit verbundenen Aufwendungen wurden umfassend und nachvollziehbar geschätzt, sodass sich hieraus kein Berechtigung…
2006: EUR 808,- 2007: EUR 863,- 2008: EUR 163,- Insgesamt waren daher die angefochtenen Bescheide abzuändern. D. Zulässigkeit einer Revision Die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Die gegenständliche Rechtsfrage wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Fa. A, in B, vom 16. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 9. Februar 2015, betreffend die Vorschreibung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache Bf., über die Beschwerde vom 14.08.2014 gegen die Vollstreckungsverfügung Parkometerstrafen des Magistrats der Stadt Wien vom 30.07.2014 , Geschäftszahl MA 67-PA-913954/4/6 , Zahlungsreferenz 421523043099 , zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 13. September 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Umsatzsteuer 2010 bis 2014 und…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch die Firma Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH, Gamingerstraße 23, 3270 Scheibbs, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-M. Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015…